Sachsen schiebt GmbH - Reform an

13.11.2002, 15:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Justizminister Thomas de Maiziere wird der Justizministerkonferenz am 14. November 2002 in Berlin Vorschläge zu Überarbeitung des GmbH-Rechts vorlegen, um die außerordentliche Insolvenzanfälligkeit dieser Gesellschaftsform zu lindern. Von 18.283 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland im ersten Halbjahr 2002 betrafen mehr als die Hälfte, nämlich 9.548 Insolvenzen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Der hierdurch entstandene volkswirtschaftliche Schaden wird auf 24 Milliarden Euro geschätzt.

Das Ziel der sächsischen Initiative ist es, die Eigenkapitalstruktur der GmbH und damit auch deren Kreditwürdigkeit zu verbessern, um auf diesem Wege sowohl das Ausfallrisiko der Gläubiger zu vermindern als auch die Gesellschaftsform der GmbH zu stärken. Sachsen will unter anderem erreichen, dass Kapital nicht unkontrolliert aus der GmbH abfließen kann, dass die Eigenkapitalbeschaffung durch eine neuartige Beteiligung Dritter erleichtert wird und dass Schutzmechanismen gegen die Veräußerung insolventer GmbH an sogenannte Abwickler installiert werden.

Justizminister Thomas de Maiziére: "Das GmbH-Gesetz ist überholungsbedürftig. Die starke Insolvenzanfälligkeit der GmbH hat zur Folge, dass zahlreiche Gläubiger ihre Forderungen einbüßen und selbst in eine finanzielle Schieflage geraten. Andererseits fällt es seriösen GmbH wegen des schlechten Rufs dieser Gesellschaftsform schwer, sich das notwendige Kapital zu verschaffen. Die Eigenkapitalausstattung der GmbH muss deshalb dringend verbessert werden."


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Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
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