Keine zentrale Vorgabe für 'hitzefrei' an Sachsens Schulen: Schulleitungen entscheiden je nach örtlichen Verhältnissen

04.06.2003, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Angesichts der derzeit herrschenden sommerlichen Temperaturen weist das Kultusministerium auf die Regelungen zum "hitzefrei" an sächsischen Schulen hin:

Die Entscheidung über "hitzefrei" liegt bei den jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleitern. Eine Regelung, wonach für "hitzefrei" eine bestimmte Temperatur (im Schatten) zu einer bestimmten Uhrzeit notwendig wäre, gibt es nicht. Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden vor Ort, ob eine Fortsetzung des Unterrichts zumutbar ist. So können die Schulen je nach örtlichen Temperaturen und Gegebenheiten - beispielsweise auch bei erhöhter Ozonbelastung - verantwortungsvoll entscheiden.

Neben dem "hitzefrei" gibt es weitere Möglichkeiten, auf sommerlich überhitzte Klassenräume zu reagieren: So kann die Schulleitung verkürzten Unterricht anordnen und / oder die Pausen verlängern. Möglich ist auch Unterricht im Freien oder Projektunterricht außerhalb der Schule - etwa im Wald oder im Schwimmbad.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Tilo Schumann
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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