Zwei sächsische Richter zu Bundesrichtern gewählt
12.03.2004, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Am 11. März 2004 sind zwei sächsische Richter durch den Richterwahlausschuss zu Richtern an obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt worden. Der Präsident des Sozialgerichts Dresden Stefan Gasser wurde zum Richter am Bundessozialgericht, Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Thomas Heitz zum Richter am Bundesverwaltungsgericht gewählt.
Stefan Gasser, der 1960 in Friedrichshafen geboren wurde, begann seine berufliche Laufbahn in Bayern. Im Jahre 1994 kam er nach Sachsen, wo er zunächst am Sozialgericht Dresden tätig war. Im Anschluss an eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundessozialgericht nach Kassel wurde er im Oktober 1997 zum Richter am Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz ernannt. Seit August 1998 leitet er das Sozialgericht Dresden.
Dr. Thomas Heitz, 1957 in Karlsruhe geboren, nahm im September 1990 seine Tätigkeit beim damaligen Kreisgericht Leipzig in Sachsen auf, nachdem er zuvor erste richterliche Erfahrungen in Baden-Württemberg gesammelt hatte. In den Jahren 1992 bis 1996 war er jeweils zwei Jahre an das Bundesverwaltungs- und das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet. Anschließend war Herr Dr. Heitz bei den Verwaltungsgerichten in Dresden und Leipzig sowie beim Staatsministerium der Justiz tätig. Seit August 2000 ist er Richter am Oberverwaltungsgericht in Bautzen.
Staatsminister Thomas de Maizière: " Ich freue mich, dass der Richterwahlausschuss in seiner gestrigen Sitzung erneut zwei sächsische Kandidaten zu Bundesrichtern gewählt hat. Beide Kandidaten sind herausragende Juristen mit vielfältigen beruflichen Erfahrungen. Ihre Wahl bestätigt zugleich die hohe Qualität der Arbeit in der sächsischen Justiz."