Sachsens Sozialministerin Helma Orosz heute im Bundesrat zur Verbesserung der finanziellen Situation von SED-Opfern
11.06.2004, 10:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die sächsische Sozialministerin Helma Orosz bringt heute in den Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Opferpension für die am schwersten betroffenen Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ein. Die gemein-same Initiative der Bundesländer Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen fordert den Bundesgesetzgeber auf, für ehemalige politische Häftlinge, die für ihre in der DDR zu Unrecht erlittene Haftzeit rehabilitiert wurden, eine monatliche Opferpension einzuführen.
Nach dem Scheitern der CDU/CSU-Initiative im Deutschen Bundestag zu einem Dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz im Januar dieses Jahres wird mit dem vorliegenden Gesetzesantrag erneut versucht, den SED-Opfern mehr Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Die sächsische Sozialministerin erinnerte an die Worte des Bundespräsidenten, der vor einem Jahr beim Gedenken an den 50. Jah-restag des 17. Juni 1953 zum Bemühen um Rehabilitierung von SED-Unrecht sagte: „Da ist manches hinter dem zurückgeblieben, was wir uns unter Gerechtigkeit vorstellen...“
Die Sächsische Staatsregierung erfüllt mit diesem Gesetzesantrag einen Beschluss des Sächsischen Landtages. Dieser hatte am 16. Januar 2004 fast einstimmig beschlossen, „alle am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten aufzufordern, sich dafür einzusetzen, dass für politisch Verfolgte der SED-Diktatur eine Opferpension eingeführt wird.“ Die Sächsische Staatsregierung rechnet damit, dass sich alle auf Bundesebene Beteiligten ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern von über vierzig Jahren SED-Herrschaft bewusst sind.