Neues Bauordnungsrecht ab 1. Oktober im Freistaat Sachsen

30.09.2004, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Konsequente Fortsetzung der Entbürokratisierung

Am 1. Oktober 2004 tritt die am 22. April 2004 vom Sächsischen Landtag verabschiedete novellierte Sächsische Bauordnung in Kraft. Die Sächsische Bauordnung lehnt sich eng an die im November 2002 von der Bauministerkonferenz verabschiedete Musterbauordnung an. Damit wird zusammen mit Thüringen ein Schritt in Richtung eines gemeinsamen mitteldeutschen Bauordnungsrechts gegangen. Mit der neuen Bauordnung wird die 1992 eingeleitete, konsequente Entbürokratisierung zu Gunsten einer weiteren Stärkung der privaten Verantwortung der am Bau Beteiligten durch das Bauordnungsrecht fortgesetzt. Wesentliche materielle Anforderungen wurden reduziert, das Abstandsflächenrecht anwenderfreundlich gestaltet und die Verfahren logischer gegliedert. Ein in sich abgestimmtes Brandschutzkonzept, welches mit fünf neu definierten Gebäudeklassen zukünftig die Holzbauweise für Gebäude bis zu einer Höhe von 13 m (bisher 7 m) per Gesetz und ohne Handlungserfordernis der unteren Bauaufsichtsbehörde ermöglicht, bildet die Grundlage für ein neues Sicherheitskonzept.

Das sogenannte volle Baugenehmigungsverfahren wird künftig nur bei Sonderbauten durchgeführt, ein vereinfachtes Verfahren ist der Regelfall und die Genehmigungsfreistellung (bisher Anzeigeverfahren) wurde hinsichtlich des Anwendungsbereiches erweitert. Die bautechnische Prüfung des Brandschutzes und der Standsicherheit sowie deren gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle bei der Bauausführung werden vorhabenbezogen geregelt.

Die novellierte Sächsische Bauordnung wurde am 25. Juni 2004 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, so dass für alle am Bau Beteiligten Zeit zur Verfügung stand, sich auf das neue Bauordnungsrecht einzustellen. Am 28. September 2004 wurden im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt die Neufassung der Durchführungsverordnung zur SächsBO und eine neue Versammlungsstättenverordnung verkündet. Die Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren wurden am 20. September 2004 im Sächsischen Amtsblatt (Sonderdruck) bekannt gemacht. Mit der Durchführungsverordnung werden die zur SächsBO abgestimmten Bauvorlagen und die Angelegenheiten der bautechnischen Prüfung geregelt. Gleichzeitig werden weitere Verordnungen, wie z. B. die Feuerungsverordnung und die Garagenverordnung an die neue Bauordnung angepasst. Zusammen mit der Sächsischen Bauprodukten- und Bauartenverordnung, die am 31. August 2004 verkündet wurde, und den eingeführten technischen Baubestimmungen liegt somit in Sachsen ein in sich abgestimmtes Bauordnungsrecht vor.

Innenminister Horst Rasch sagte dazu heute in Dresden: „Das neue Bauordnungsrecht entspricht den Anforderungen an eine weitestgehende Privatisierung und Deregulierung, erhöht die Verantwortung der am Bau Beteiligten und stärkt somit den Wirtschaftsstandort Sachsen.“ Es könne davon ausgegangen werden, dass eine Angleichung insbesondere der materiellen Anforderungen zwischen den Ländern erfolgen wird, da die erarbeitete und als Grundlage dienende Musterbauordnung auf breiter Front mit allen in der gesamten Bundesrepublik am Bau Beteiligten diskutiert und von den für das Bauen zuständigen Ministern bzw. Senatoren der Länder einstimmig verabschiedet wurde, so Rasch.


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