Führungswechsel beim Sächsischen Finanzgericht

16.01.2006, 09:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Foto des Präsidenten des Sächsischen Finanzgerichtes Dr. Jürgen Rühmann

Dr. Jürgen Rühmann

Foto des Präsidenten des Sächsischen Finanzgerichtes Dr. Jürgen Rühmann

Dr. Jürgen Rühmann

Dr. Jürgen Rühmann

- Justizminister Geert Mackenroth führt Dr. Jürgen Rühmann in das Amt ein -

Justizminister Geert Mackenroth wird am Dienstag, den 17. Januar 2006, in Leipzig den Präsidenten des Sächsischen Finanzgerichts Dr. Jürgen Rühmann mit einem Festakt in das Amt einführen.

Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen sind herzlich willkommen. Der Termin ist besonders für die Bildberichterstattung geeignet.

Ein Foto von Dr. Jürgen Rühmann befindet sich in der Anlage.

Termin:
Dienstag, 17. Januar 2006, 14.30 Uhr

Ort:
Sächsisches Finanzgericht, Richterstraße 8, 04105 Leipzig

Dr. Jürgen Rühmann wurde am 30. Mai 1953 in Stuttgart/Bad Cannstadt geboren. Im Anschluss an die Erste Juristische Staatsprüfung im Jahr 1976 studierte er ein Jahr an der Universität Aixen-Provence französisches öffentliches Recht. Nach dem Referendariat trat er 1980 in die badenwürttembergische Justiz ein und begann seine richterliche Tätigkeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. 1981 schloss er seine Promotion an der Universität Mannheim ab. Nach einer einjährigen Abordnung an die Stadtverwaltung Heidelberg wurde er 1983 zum Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe ernannt. Es folgte eine dreijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Von Oktober 1989 bis Ende 1990 war Dr. Rühmann an das Innenministerium Baden-Württemberg abgeordnet und der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe zugewiesen. Ab Januar 1991 ließ er sich an das Sächsische Staatsministerium der Justiz abordnen und war dort im Ministerbüro tätig.
Im Dezember 1991 folgte die Abordnung an den Sächsischen Landtag. Dort übernahm Dr. Rühmann die Leitung der Abteilung Parlamentsdienste. Zum 15. Dezember 1992 wurde er in den Dienst des damals noch jungen Freistaates Sachsen unter Ernennung zum Ministerialdirigenten versetzt. Nicht nur durch den von ihm maßgeblich betreuten Aufbau der Abteilung Parlamentsdienste, sondern auch als rechtlicher Berater des Landtagspräsidenten, des Präsidiums, des Sitzungsvorstandes sowie aller Abgeordneten hat er sich ein hohes Ansehen in allen parlaments- und verfassungsrechtlichen Fragen erworben. Zudem vertrat er den Landtag vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof – beispielsweise in den Verfahren zur Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen.
Zum 1. Januar 2006 hat er die Leitung des Sächsischen Finanzgerichts in Leipzig übernommen. Damit tritt er die Nachfolge von Prof. Dr. Pfeiffer an, der zum 1. Juni 2005 in den Ruhestand trat. In der Übergangszeit hatte Vizepräsidentin des Finanzgerichts Martina Gerhardt das Finanzgericht engagiert und erfolgreich geleitet.

Justizminister Geert Mackenroth: "Wir haben für die Spitze der sächsischen Finanzgerichtsbarkeit(I) einen exzellenten neuen Präsidenten gewonnen. Dr. Jürgen Rühmann überzeugt nicht nur durch eine ausgezeichnete fachliche Qualifikation, sondern verfügt auch über vielseitige Erfahrungen in unterschiedlichen Funktionen, in denen er sich bewährt und seine Führungskompetenz unter Beweis gestellt hat. Er wird sich engagiert dafür einsetzen, dass die sächsischen Steuerpflichtigen einen qualitätvollen und zeitnahen effektiven Rechtsschutz im Steuerrecht erhalten.“

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(I) Das Sächsische Finanzgericht in Leipzig hat derzeit 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind 23 Richter. Es ist in Sachsen für Streitigkeiten über Steuern des Bundes zuständig. Das Gericht wird tätig, wenn der Steuerbürger klagt, weil er mit der Festsetzung seiner Steuern nicht einverstanden ist. Sei es, dass bestimmte Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt werden, die Erbschaftsteuer zu hoch ist etc. In der Praxis handelt es sich dabei vor allem um die Gebiete der Einkommensteuer (mit Lohnsteuer), der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), der Messbeträge für die Gewerbesteuer, der Grunderwerbsteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer. Hinzu treten Gebiete wie die Investitionszulage, die - für Neufälle allerdings jüngst abgeschaffte - Eigenheimzulage sowie berufsrechtliche Angelegenheiten der steuerberatenden Berufe und verschiedene andere Sonderzuständigkeiten. Kommt es zur mündlichen Verhandlung, entscheiden in der Regel drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter, die aus ganz Sachsen kommen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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