Wechsel an der Spitze des Sächsischen Landesarbeitsgerichts

08.03.2006, 13:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Justizminister Geert Mackenroth führt Dr. Michael Gockel in das Amt ein

Justizminister Geert Mackenroth wird am Donnerstag, den 09. März 2006, in Chemnitz den Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts(I), Dr. Michael Gockel, mit einem Festakt in das Amt einführen. Gleichzeitig wird er dessen Vorgänger Volker von Bergen in den Ruhestand verabschieden.

Justizminister Geert Mackenroth: "Mit Volker von Bergen verabschieden wir einen exzellenten Präsidenten, der durch seine Kompetenz und Erfahrung die sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit nach innen und außen maßgeblich geprägt. Ich danke ihm für sein langjähriges Engagement in der sächsischen Justiz. Bei Dr. Michael Gockel weiß ich das Sächsische Landesarbeitsgericht auch weiterhin in guten Händen. Er überzeugt nicht nur durch seine ausgezeichnete fachliche Qualifikation, sondern auch durch seine Führungsqualitäten. Ich freue mich für ihn und für die sächsische Justiz.“

Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen sind herzlich willkommen. Der Termin ist besonders für die Bildberichterstattung geeignet.
Ein Foto von Dr. Michael Gockel befindet sich in der Anlage.

Termin: Donnerstag, 09. März 2006, 13:00 Uhr
Ort: Rathaus Chemnitz, Stadtverordnetensaal, Markt 1, 09111 Chemnitz

Volker von Bergen, der 1941 in Trier geboren wurde, wechselte nach einer hessischen Justizkarriere 1993 in den sächsischen Justizdienst und übernahm als Präsident die Leitung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Chemnitz. Dieses Gericht leitete er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand zum 15. Februar 2006.

Seine Nachfolge tritt Dr. Michael Gockel an, der am 07. Juli 1955 in Essen geboren wurde. Ab 1983 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier, bis er im Jahr 1985 in den Justizdienst von Baden-Württemberg trat, wo er von Anfang an in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig war. Nach seiner Abordnung an das Bundesarbeitsgericht von 1987 bis 1989 arbeitete er als Richter am Arbeitsgericht Stuttgart. Im Anschluss an eine Abordnung im Jahr 1991 an das Kreisgericht Leipzig-Stadt (Kammer für Arbeitsrecht) wurde er im Mai 1993 in die sächsische Justiz versetzt und zum Direktor des Arbeitsgerichts Leipzig ernannt. Im Februar 1995 erfolgte seine Berufung zum Präsidenten des Arbeitsgerichts Leipzig. Nach einer zwischenzeitlichen Abordnung an das Sächsische Landesarbeitsgericht wurde er nunmehr mit Wirkung zum 15. Februar 2006 zum Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts ernannt.

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(I)Beim Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz sind derzeit 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Acht Kammern, die sich jeweils aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammensetzen, entscheiden über Berufungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus Arbeitsverhältnissen. Im Vordergrund stehen dabei Streitigkeiten über Kündigungen von Arbeitsverträgen und ausstehendes Arbeitsentgelt. Arbeitsgerichte werden zudem bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes angerufen. Das Landesarbeitsgericht ist zuständig, wenn eine Prozesspartei mit einer von einem sächsischen Arbeitsgericht getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist und daher über einen Rechtsanwalt, die Gewerkschaft oder den Arbeitgeberverband Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einlegt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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