Keine zentralen Vorgaben für "Hitzefrei" an Sachsens Schulen

27.06.2006, 11:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schulleitung entscheidet nach örtlichen Gegebenheiten

Aufgrund der sommerlichen Temperaturen weist das Kultusministerium darauf hin, dass es in Sachsen keine einheitlichen Regeln für "Hitzefrei" gibt. Die jeweiligen Schulleitungen vor Ort entscheiden, ob eine Fortsetzung des Unterrichts für die Schüler zumutbar ist.

Eine Vorgabe nach Temperaturen oder Uhrzeit ist nicht vorhanden. Bei überhitzten Klassenräumen oder erhöhter Ozonbelastung können die Schulleitungen selbst verantwortungsvoll reagieren. Neben dem "Hitzefrei" besteht auch die Möglichkeit, den Unterricht zu verkürzen oder die Pausen zu verlängern. Möglich ist auch der Unterricht im Freien oder Projektunterricht außerhalb der Schule – zum Beispiel im Wald oder im Schwimmbad.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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