Neueröffnung und Nutzungserweiterung grenzüberschreitender Wanderwege in die Tschechische Republik
31.05.2007, 10:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Nachdem bei der Verhandlungsrunde der Deutsch-Tschechischen Expertenkommission für grenzüberschreitende Wanderwege im Jahr 2006 in Prag die Delegationen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik die Errichtung neuer und die Nutzungserweiterung bereits bestehender grenzüberschreitender Wanderwege vereinbart hatten, ist nun der erforderliche Notenaustausch zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Mit dem In Kraft treten der Vereinbarung zum 01.06.2007 werden die Wanderwege eröffnet und die zugelassenen Nutzungsarten erweitert.
Auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen werden folgende sechs Wege neu eröffnet:
• Neu Hartau - Hrádek nad Nisou/Grottau für Fuß-, Rad- und Skiwanderer,
• Neu Hartau - Česká brána/Böhmisches Tor für Fuß-, Rad- und Skiwanderer sowie Krankenfahrstuhlfahrer,
• Lückendorf (Forsthaus)/Ringelshainer Weg – Petrovice (Lví buk)/Petersdorf für Fuß-, Rad- und Skiwanderer sowie Krankenfahrstuhlfahrer,
• Seifhennersdorf (Warnsdorfer Straße) - Varnsdorf/Warnsdorf für Fuß-, Rad-, Reit-, Skiwanderer und Krankenfahrstuhlfahrer,
• Saupsdorf (Wachberg) - Mikulášovice/Nixdorf für Fuß-, Rad- und Skiwanderer,
• Deutschkatharinenberg (Seilabfahrt) - Hora Sv. Kateřiny/Katarinaberg (lanový sjezd): hier ist der Bau einer grenzüberschreitenden Seilabfahrt geplant.
• Bärendorf - Halštrovský Les/Donichwald für Fußgänger
Auf folgenden Wegen werden die zugelassenen Nutzungsarten erweitert:
• Fürstenau - Fojtovice/Voitsdorf um Rad-, Ski- und Reitwanderer; allerdings wurde die Vereinbarung für die Nutzungsart Skiwanderer zunächst bis zum 31.03.2008 befristet, danach wird ein erneuter Notenaustausch stattfinden
• Rittersgrün (Zollstraße) - Český mlŷn 1/Böhmisch Mühle 1 um Fuß-, Radwanderer und Krankenfahrstuhlfahrer,
• Henneberg (Oberjugel) - Hřebečná (Korce)/Hengstererben um Fuß- und Radwanderer.
Die Winteröffnungszeiten werden verlängert:
• auf dem Weg Olbernhau - Brandov/Brandau im Zeitraum 01.10. – 31.03. auf 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Zu beachten ist, dass die Benutzung durch Krankenfahrstühle mit Verbrennungsmotor nicht erlaubt ist.
Personen, die die Staatsgrenze auf einem grenzüberschreitenden Wanderweg überqueren, dürfen sich bis zu sieben Tage in einem 25 km breiten Streifen landeinwärts von der Staatsgrenze (Grenzzone) aufhalten. Soweit nicht anders angegeben, kann unter Beachtung der zugelassenen Nutzungsarten auf den Wanderwegen die Staatsgrenze täglich in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und in der Zeit vom 01.10. bis 31.03. von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr überschritten werden. Beim Überschreiten der Grenze ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die auf den Wanderwegen geltenden Zollbestimmungen sind zu beachten.