Neue Vorsitzende Richterinnen am Oberlandesgericht
31.03.2008, 14:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
- Justizminister Geert Mackenroth ernennt Praxedis Möhring und Karin Schröder -
Heute hat Justizminister Geert Mackenroth Karin Schröder und Praxedis Möhring die Ernennungsurkunden zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ausgehändigt.
Praxedis Möhring begann ihre berufliche Laufbahn in der Justiz 1987 in Baden-Württemberg. Nach ihrer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde sie im Januar 1992 an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin abgeordnet. Im Mai 1994 folgte die Ernennung zur Richterin am Landgericht Heidelberg. Eine dreijährige Abordnung an den Bundesgerichtshof schloss sich an. Im Mai 1999 ließ sich Praxedis Möhring in die sächsische Justiz versetzen. Nach ihrer Tätigkeit am Oberlandesgericht Dresden folgte im Januar 2006 die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dresden. Nun wird sie an das Oberlandesgericht Dresden zurückkehren, wo sie zum 1. Mai 2008 zur Vorsitzenden Richterin ernannt wurde.
Karin Schröder stammt aus Nordrhein-Westfalen. Nach ihren juristischen Staatsexamina führte sie ihre berufliche Laufbahn 1990 in den Justizdienst von Niedersachsen. Im April 1993 wurde sie zur Richterin am Landgericht Hannover ernannt. Einer über zweijährigen Abordnung an das Bundesministerium der Justiz schloss sich im August 1994 die Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz bis zum Februar 1996 an. Nach einer Abordnung an das Oberlandesgericht Dresden wurde sie im Januar 1998 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Dort wird sie zum 1. September 2008 als Vorsitzende Richterin einen Senat übernehmen.
Justizminister Geert Mackenroth: "Mit Praxedis Möhring und Karin Schröder gewinnt die sächsische Justiz für das Oberlandesgericht Dresden zwei erfahrene und leistungsstarke Juristinnen, die sich in der Praxis hervorragend bewährt und großes Engagement gezeigt haben. Ihre Berufung in diese herausragenden Richterämter zeigt: Justitia wird im Freistaat Sachsen dank der hervorragenden fachlichen Leistungen der Bewerberinnen auch in den Führungspositionen immer femininer.“(I)
Fotos sind in der Anlage beigefügt.
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(I) Bei den sächsischen Amts- und Landgerichten sowie am Oberlandesgericht liegt die Frauenquote in der Altersgruppe 50 bis 59 Jahre bei 38 Prozent, bei den 40- bis 49-jährigen bei 41 Prozent und bei den unter Vierzigjährigen bei nahezu 50 Prozent. Ähnlich sieht es bei den Staatsanwältinnen aus; ihr Anteil in den jeweiligen Altersgruppen liegt bei 38, 36 bzw. 58 Prozent. Diese Tendenz spiegelt sich auch im Jurastudium und der Referendarausbildung wider: Rund 58 % der angehenden Juristen, die die juristischen Staatsprüfungen im Jahr 2006 bestanden haben, waren Frauen. 27 Prozent aller Beförderungsämter sind an Richterinnen und Staatsanwältinnen vergeben (Stand: 1. 1. 2007).