Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung von seltenen Erkrankungen zugelassen
01.06.2008, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales lässt für die Erkrankungen Mukoviszidose, Hämophilie, Marfan-Syndrom, pulmonale Hypertonie und Morbus Wilson Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung zu.
Seit der Gesundheitsreform 2007 ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales als Krankenhausplanungsbehörde des Freistaates Sachsen für die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung von hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zuständig.
Insgesamt fünf Krankenhäuser werden aufgrund ihres Antrages ab dem 01.06.2008 für die Behandlung dieser Erkrankungen zugelassen:
– Universitätsklinikum Dresden für Mukoviszidose, Hämophilie, pulmonale Hypertonie und Morbus Wilson,
– Städtische Krankenhaus Dresden-Neustadt für pulmonale Hypertonie und Marfan-Syndrom (wobei das Krankenhaus ausschließlich Kinder bis 17 Jahre betreuen wird),
– Herzzentrum Leipzig für Marfan-Syndrom,
– Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau für pulmonale Hypertonie,
– Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt für Morbus Wilson.
Mit der Zulassung ist auch weiterhin die gute Versorgung der von diesen Erkrankungen betroffenen Patientinnen und Patienten im Freistaat gewährleistet.