Personalie

18.06.2008, 20:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Stefan Franke, wird nicht Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium des Innern.

Franke ließ am Abend in Nürnberg erklären, er bedauere, dass er seine ursprüngliche Zusage, die Aufgabe des Staatssekretärs im Sächsischen Staatsministerium des Innern zu übernehmen, aus persönlichen Gründen nicht aufrechterhalten könne.

Dazu erklärt Regierungssprecher Peter Zimmermann: „Selbstverständlich akzeptieren wir die Entscheidung von Herrn Dr. Franke. Wir wünschen ihm persönlich und beruflich alles Gute.“

Dr. Stefan Franke (61) war als Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium des Innern vorgesehen. Franke wurde am 14. August 1946 in Ursprung/ Sachsen geboren. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1978 Promotion zum Dr. iur. Von 1979 bis 1981 war Stefan Franke im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig. Von 1982 bis 1990 war Staatsanwalt und Richter an verschiedenen Dienststellen in Bayern. Von Dezember 1993 bis Juli 2003 war er Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz. Seit August 2003 ist Stefan Franke Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg.


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