Neue Große Kreisstädte: Radeberg, Schkeuditz und Torgau
03.12.2008, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mit Wirkung vom 01.01.2009 werden die Städte Radeberg (Landkreis Bautzen), Schkeuditz (Landkreis Nordsachsen) und Torgau (Landkreis Nordsachsen) zu Großen Kreisstädten erklärt.
Die drei Bürgermeister führen künftig die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“, eine Erhöhung der Besoldung ist damit aber nicht verbunden. Als kreisangehörige Gemeinden unterstehen die Großen Kreisstädte weiterhin der Rechtsaufsicht des Landratsamtes.
Die Großen Kreisstädte erfüllen für ihr Gebiet anstelle des Landratsamtes Aufgaben aus den Bereichen des Gewerberechts sowie des Straßenverkehrsrechts. Dazu gehören etwa das Erteilen von Erlaubnissen für das gewerbsmäßige Betreiben von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie das Erteilen bestimmter Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), z. B. von den Halt- und Parkverboten sowie von der Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten und Schutzhelmen.
Mit der Erklärung der drei Städte zu Großen Kreisstädten setzt die Sächsische Staatsregierung die Verwaltungsreform weiter um. Die Entscheidung führt zu einer weiteren Dezentralisierung von Verwaltungsentscheidungen und schafft mehr Bürgernähe.
Die Zahl der Großen Kreisstädte im Freistaat Sachsen erhöht sich damit auf 50. Die Städte Annaberg-Buchholz, Aue, Auerbach/Vogtl., Bautzen, Bischofswerda, Borna, Brand-Erbisdorf, Coswig, Crimmitschau, Delitzsch, Dippoldiswalde, Döbeln, Eilenburg, Flöha, Freiberg, Freital, Glauchau, Görlitz, Grimma, Großenhain, Hohenstein-Ernstthal, Hoyerswerda, Kamenz, Limbach-Oberfrohna, Löbau, Marienberg, Markkleeberg, Meißen, Mittweida, Niesky, Oelsnitz/Vogtl., Oschatz, Pirna, Plauen, Radebeul, Reichenbach im Vogtland, Riesa, Rochlitz, Schwarzenberg/Erzgeb., Sebnitz, Stollberg/Erzgeb., Weißwasser/O.L., Werdau, Wurzen, Zittau, Zschopau und Zwickau besitzen diesen Status bereits.