Stabwechsel beim Sächsischen Landesarbeitsgericht

02.03.2009, 13:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

- Justizstaatssekretärin Gabriele Hauser führt neuen Vizepräsidenten in das Amt ein -

Justizstaatsekretärin Gabriele Hauser hat heute den Vizepräsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (I), Wolfgang Howald, in den Ruhestand verabschiedet. Neuer Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts wird Dr. Andreas Spilger.

Justizstaatssekretärin Hauser: "Mit Wolfgang Howald verabschieden wir einen verdienten Vizepräsidenten in den Ruhestand, der mit seinen vielseitigen Erfahrungen und seinem gutem Verwaltungsgeschick das Landesarbeitsgericht mit hohem persönlichen Einsatz im besten Sinne geprägt hat. Ich danke ihm für sein langjähriges engagiertes und erfolgreiches Wirken im Dienst der sächsischen Justiz und wünsche ihm Gesundheit, Freude und alles Gute. Mit Dr. Andreas Spilger erhält das Sächsische Landesarbeitsgericht einen Vizepräsidenten, der sich schon in vielen Positionen durch Kompetenz, Flexibilität und Belastbarkeit bewährt hat. Dr. Andreas Spilger bringt umfangreiches Fachwissen sowie ausgeprägte Erfahrungen in sein neues Amt mit. Ich wünsche ihm Erfolg und Freude an der vielfältigen und anspruchsvollen Tätigkeit.“

Wolfgang Howald wurde 1944 in Hahnenklee geboren. Nach Abschluss der juristischen Ausbildung 1972 war er als Regierungsassessor bei der Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgericht Stuttgart und als Richter auf Probe beim Arbeitsgericht Stuttgart tätig. Im Oktober 1975 wurde er zum Richter am Arbeitsgericht Stuttgart ernannt. Von Oktober 1990 bis Juni 1992 folgte eine Abordnung an das Bezirks- und Kreisgericht Chemnitz. Zum 1. Juli 1992 wechselte Wolfgang Howald in den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz. Am 30. Juli 1992 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt. Die Ernennung zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts erfolgte am 15. September 2000.

Dr. Andreas Spilger wurde 1956 in Offenbach (Main) geboren. Nachdem er die juristische Ausbildung 1982 abgeschlossen hatte, war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz und als Rechtsanwalt tätig. Im Juni 1986 wurde er zum Richter auf Probe ernannt. Bis 1991 nahm er die Aufgaben des Richters beim Arbeitsgericht Karlsruhe wahr. Im Wege der Abordnung war Dr. Andreas Spilger vom 1. Juli 1991 bis zum 31. März 1994 beim Bundesverfassungsgericht tätig. Anschließend wurde er bis zum 30. September 1994 an das Sächsische Landesarbeitsgericht abgeordnet. Im Oktober 1994 folgte seine Versetzung in die sächsische Justiz und die Ernennung zum weiteren aufsichtsführenden Richter am Arbeitsgericht beim Arbeitsgericht Dresden. Bis September 1995 war er an das Sächsische Landesarbeitsgericht abgeordnet. Am 1. Oktober 1995 folgte die Versetzung an das Sächsische Landesarbeitsgericht und die Ernennung zum Vorsitzenden Richter.

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(I) Derzeit sind im höchsten sächsischen Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht in Chemnitz, 27 Mitarbeiter, davon 8 Richter, beschäftigt. Zur sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit gehören die Arbeitsgerichte Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen mit Außenkammer in Görlitz, bei denen weitere 142 Mitarbeiter, davon 47 Richter, tätig sind.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist zum einen für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig. Diese Streitigkeiten ergeben sich aus einem Arbeitsverhältnis oder betreffen das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Daneben entscheiden die Arbeitsgerichte über eine Reihe von weiteren Streitigkeiten, die mit dem Arbeitsleben in Verbindung stehen. Das sind z.B. Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit von Streik und Aussperrung und Angelegenheiten der Betriebsverfassung, wie Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebsrats. Auch die Anwendung von Tarifverträgen und von besonderen Schutzgesetzen zu Gunsten bestimmter Arbeitnehmergruppen, wie Schwerbehinderten, werdenden Müttern und Jugendlichen fällt in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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