Ehrenamtliche Friedensrichter bearbeiten im Jahr 2008 mehr als 3.900 Fälle

09.04.2009, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Justizminister Geert Mackenroth: „Schlichten ist besser als Richten“

Achtung Korrekturmeldung
1. Absatz, Satz 1

Statt vor Gericht zu ziehen, suchten 3.373 Bürger im letzten Jahr auf unkomplizierte Weise Rat und Hilfe bei den sächsischen Friedensrichtern (sog. Tür- und Angelfälle). Das ist ein leichter Anstieg von 2,2 % gegenüber dem Vorjahr. Die sächsischen Schiedsstellen führten darüber hinaus im Jahr 2008 weitere 537 förmliche Schiedsverfahren durch(I). Dabei sind sie sehr erfolgreich. Rund zwei Drittel der Schiedsverfahren konnten durch Vergleiche, Anerkenntnis- oder Verzichtserklärungen beigelegt werden.

Justizminister Mackenroth: „Prozesse über Streitfälle des täglichen Lebens kosten Geld, Zeit und manchmal auch Nerven. Oft stehen sich die Streitparteien auch noch nach einem Urteil unversöhnlich gegenüber. Gerade bei Problemen im Bekanntenkreis, unter Nachbarn oder in der Familie kann eine Einigung vor dem Friedensrichter dauerhaften Rechtsfrieden schaffen, weil die Beteiligten gemeinsam nach Lösungen suchen. Die sächsischen Friedensrichter arbeiten mit Kompetenz, Augenmaß und großem persönlichen Engagement ehrenamtlich und zum Wohle aller. Mit 341 Schiedsstellen im Freistaat Sachsen sind sie immer vor Ort.“

Die Friedensrichter in den gemeindlichen Schiedsstellen bieten bei Streitigkeiten des täglichen Lebens Hilfe in unmittelbarer Nähe der Betroffenen, um den Konflikt so schonend wie möglich beizulegen. Sie können insbesondere bei Zahlungsansprüchen und in Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten angerufen werden. Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung betragen dabei zwischen 10 und 50 Euro zuzüglich der entstandenen Auslagen. Aus einem im Schiedsverfahren erzielten Vergleich können die Parteien wie aus einem gerichtlichen Urteil vollstrecken.

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat zum Überblick über die Tätigkeitsbereiche und das Verfahren von Schiedsstellen das Faltblatt "Schlichten ist besser als Richten" herausgegeben (II).

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(I) Den größten Teil der Schlichtungsverfahren (477 Fälle) nahmen bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, z.B. Nachbar- und Mietstreitigkeiten, ein. Im Jahr 2007 wurden 589 förmliche Schlichtungsverfahren durchgeführt. Die Angaben beruhen auf Zahlen des Statistischen Landesamtes. Die örtliche Schiedsstelle kann bei jeder Gemeindeverwaltung erfragt werden.

(II) Das Faltblatt ist beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung (Tel.: 0351/2103671, -72; Fax: 0351/2103681; E-Mail: publikationen@sachsen.de; Internet: www.publikationen.sachsen.de) und den Justizbehörden kostenlos erhältlich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15010
Telefax: +49 351 564 16189
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