Staatsminister Beermann begrüßt Einigung der Wissenschaftsminister auf Verlängerung von Hochschulpakt, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation

22.04.2009, 17:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gute Einigungsbasis für die Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Juni

Dresden/ Berlin. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat sich heute auf die Verlängerung der drei bedeutenden Bund-Länder-Förderprogramme Hochschulpakt, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation verständigt. Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Johannes Beermann, begrüßte die rasche Verständigung der Wissenschaftsminister. Ministerpräsident Tillich hatte als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz bereits am 26. März 2009 für eine frühzeitige Verlängerung der drei Pakte plädiert und bei den Regierungschefs der Länder für eine schnelle Verständigung geworben. Staatsminister Beermann: „Die Einigung in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz stellt die Ampel auf grün: Die Regierungschefs der Länder haben mit dieser Vorgabe eine gute Beschlussgrundlage, um sich bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Juni 2009 abschließend zu einigen und die Pakte auf den Weg zu bringen.“

Zum Hintergrund:

Mit der zweiten Programmphase zum Hochschulpakt 2020 sollen den bis 2015 erwarteten 275.420 Studienanfängern in den Ländern Studienmöglichkeiten angeboten werden. Dazu verpflichten sich die Länder, neue Studienplätze zu schaffen, bzw. (die neuen Länder) ihre bisherigen Kapazitäten auch bei zurückgehenden Studienbewerberzahlen aus den eigenen Ländern aufrecht zu erhalten. Der Bund fördert dies gegenwärtig mit einem Zuschuss von 13.000 EUR pro Studienplatz. Die zweite Programmphase läuft von 2011 bis 2015.

Mit der Exzellenzvereinbarung wird die 2005 beschlossene Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder - in den wesentlichen Strukturmerkmalen unverändert - fortgesetzt. Gefördert werden sollen Graduiertenschulen mit einem Betrag von 1 bis 2,5 Millionen pro Jahr, Exzellenzcluster mit 3 bis 8 Millionen pro Jahr und so genannte Zukunftskonzepte, die bei einer Graduiertenschule und einem Exzellenzcluster eine zusätzliche Förderung für die ausgezeichneten Hochschulen ermöglichen. Es ist beabsichtigt, die als "Exzellenzuniversitäten" bezeichneten Hochschulen mit geförderten Zukunftskonzepten von 9 aus der ersten Runde auf insgesamt 12 geförderte Zukunftskonzepte zu erhöhen. Bewerben können sich bisher geförderte und neue Hochschulen. Entschieden wird über alle Bewerbungen in einer Bewilligungsrunde im Jahre 2012.

Mit dem Pakt für Forschung und Innovation erhöhen Bund und Länder gegenwärtig ihre jährlichen Zuschüsse an die Forschungsorganisationen Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren und Leibnizgemeinschaft um 3 Prozent. Diese Förderung kommt den außeruniversitären Forschungseinrichtungen der jeweiligen Gesellschaften sowie den Förderprogrammen der Deutschen Forschungsgemeinschaft an den Hochschulen zugute. Dieser Pakt soll nun bis 2015 verlängert werden.


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

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