Neuer Vorsitzender Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht

27.08.2009, 11:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

- Justizminister Geert Mackenroth ernennt Dr. Freiherr Georg von Welck -

Justizminister Geert Mackenroth hat heute Dr. Freiherr Georg von Welck die Ernennungsurkunde zum Vorsitzenden Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ausgehändigt.

Dr. Freiherr Georg Dr. Freiherr Georg von Welck wurde am 30. Oktober 1959 in Madrid geboren. Nach Abschluss der juristischen Ausbildung 1989 war er zunächst als wissenschaftlicher Assistent an der Ludwig-Maximilians-Universität in München tätig, bevor er im August 1990 zum Regierungsrat beim Bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ernannt wurde. Schon kurz danach zog es ihn im Oktober 1991 im Wege der Abordnung nach Sachsen an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Im Jahr 1993 wechselte Dr. von Welck dann endgültig nach Sachsen und wurde als Oberregierungsrat in den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz übernommen. Von Mai 1993 bis Mai 1994 war er als Richter am Verwaltungsgericht in Dresden tätig. Zum 1. Juni 1994 erfolgte die Abordnung, zum 1. Juni 1995 die erneute Versetzung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Im Oktober 1997 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ernannt. Seit April 2000 war er wieder im Sächsischen Staatsministerium der Justiz tätig. Dort führte er als Referatsleiter verschiedene Referate und war, seit dem 01.08.2003 auch als stellvertretender Abteilungsleiter, u.a. für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung und die Ausbildung des höheren Dienstes im Freistaat Sachsen zuständig.

Justizminister Geert Mackenroth: "Ich freue mich, dass mit Dr. Freiherr Georg von Welck ein vielseitig interessierter und hochqualifizierter Jurist für einen Vorsitz beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht gewonnen werden konnte. Er hat mit seiner langjährigen Tätigkeit im sächsischen Staatsministerium der Justiz einen maßgeblichen Anteil an der guten Qualität der Juristenausbildung in Sachsen. Ich bin mir sicher, dass er sich auch seiner neuen Aufgabe engagiert stellen wird.“

Hintergrund:
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen ist das höchste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen. Derzeit sind im Oberverwaltungsgericht in Bautzen 35 Mitarbeiter, davon 17 Richter, beschäftigt. Zur sächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören die Verwaltungsgerichte in Chemnitz, Dresden und Leipzig, bei denen weitere 132 Mitarbeiter, davon 60 Richter, tätig sind.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entscheidet insbesondere über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der drei Verwaltungsgerichte in Sachsen. Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die effektive Rechtsschutzgewährleistung: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes der Rechtsweg offen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Bürgers vor möglicherweise rechtswidrigen Maßnahmen der Verwaltung.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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