Sachsen verbietet Himmelslaternen

28.08.2009, 15:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In Sachsen wird die Benutzung der sogenannten Himmelslaternen untersagt.

Innenminister Albrecht Buttolo ordnete ein entsprechendes Verbot an und beauftragte die drei Landesdirektion mit der Umsetzung einer Polizeiverordnung.
Das Verbot tritt mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann künftig mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Innenminister Albrecht Buttolo: „In den letzten Monaten ist es bundesweit zu Bränden gekommen. Die Brandgefahr ist einfach zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen.“

Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch sie Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer auszulösen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
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