Neuerungen beim Sammlungsgesetz - Clauß appelliert an Spendenbereitschaft

25.10.2009, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, die Wohlfahrtsverbände sowie die übrigen gemeinnützigen Organisationen, die seit Jahren in Sachsen unbeanstandet Haus- und Straßensammlungen durchführen, auch weiterhin großzügig durch Spenden bei ihrer verdienstvollen Arbeit zu unterstützen“. Bei unbekannten Organisationen empfiehlt Sozialministerin Clauß vor einer Spende genau hinzuschauen und auf das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) oder die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat zu achten.

Der Sächsische Landtag hat im Sommer dieses Jahres (24.06.2009) das Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstleistungsrichtliniengesetz – SächsDRG) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Sächsische Sammlungsgesetz ersatzlos aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 28.12.2009 in Kraft.

Nach dem bisher geltenden Sammlungsgesetz bedurften Haus- und Straßensammlungen der behördlichen Erlaubnis. Auch für Werbung von Fördermitgliedern auf Straßen und Plätzen sowie an der Haustür war in Sachsen bisher eine Erlaubnis erforderlich.

Der Freistaat Sachsen folgt mit der Aufhebung des Sammlungsgesetzes einer Reihe anderer Bundesländer, die ihre Sammlungsgesetze schon aufgehoben haben, nämlich Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern.

Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor „Schwarzen Schafen“ auf dem Spendensektor ist auch nach der Aufhebung des Sammlungsgesetzes gewährleistet:

– Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden.
– Gegen Sammlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, können Polizei und Sicherheitsbehörden einschreiten.
– Bei gemeinnützigen Organisationen wird – wie bisher – die Mittelverwendung im Rahmen der Abgabeordnung geprüft.

Darüber hinaus besteht für die Bürgerinnen und Bürger die kostenfreie Möglichkeit, sich im Zweifelsfall an das DZI in Berlin (Internet-Adresse: http://www.dzi.de) zu wenden, das nach genauer Prüfung der Bilanzen an steuerbegünstigte Organisationen ein Spendensiegel vergibt. Informationen zu einzelnen Sammlungsorganisationen sind auch beim Deutschen Spendenrat e. V., Berlin (Internet-Adresse: http://www.spendenrat.de) erhältlich. Jedem potentiellen Spender ist es daher möglich, sich ausreichend zu informieren und dann eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er einer Sammlungsorganisation vertraut.


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