Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege jetzt auch für Schüler mit Hauptschulabschluss

21.05.2010, 09:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport wird ab dem Schuljahr 2010/2011 den Zugang zur einjährigen Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege auch für Schüler mit einem Hauptschulabschluss öffnen. Bisher war diese Ausbildung nur mit einem Realschulabschluss möglich. "Hier zeigt sich, wie durchlässig das sächsische Schulsystem ist. Viele verschiedene Wege mit verschiedenen Geschwindigkeiten können zum gleichen beruflichen Ziel führen", betonte Kultusminister Roland Wöller. So sei zum Beispiel der Beruf des Kranken- und Altenpflegers nun auch mit einem Hauptschulabschluss erreichbar. "Die erweiterten Aufnahmevoraussetzungen tragen dazu bei, dass sich mehr Schüler für diesen Weg entscheiden können. Parallel zur erweiterten Zugangsbedingung wird auch die Qualität dieser beruflichen Grundbildung erhöht", so der Minister zu den Änderungen.

Die einjährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege soll Schülern, die sich für eine spätere Tätigkeit im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens interessieren, eine berufliche Grundbildung in der Pflege vermitteln. Bei erfolgreichem Abschluss, kann die Dauer der nachfolgenden Ausbildung zum Krankenpflegehelfer (2 Jahre) mit bis zu einem Jahr angerechnet werden. Der Abschluss berechtigt in Verbindung mit dem Hauptschulabschluss außerdem zur Aufnahme einer Berufsausbildung für Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpfleger.

Zunächst wird die neu gestaltete einjährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege an sechs Schulstandorten erprobt. Interessierte Schüler können sich dazu in Görlitz an das BSZ Wirtschaft und Soziales der Berufsbildenden Schulen “Christoph Lüders“, in Dresden an das BSZ Gesundheit und Sozialwesen “August Lingner“, in Chemnitz an das BSZ Gesundheit und Sozialwesen, in Leipzig an das BSZ 9 Gesundheits- und Sozialwesen, in Schwarzenberg an das BSZ für Wirtschaft und Sozialwesen (Standort Aue) und in Plauen an das BSZ für Wirtschaft und Gesundheit “Anne Frank“ wenden.

Ab dem Schuljahr 2011/12 soll dann diese Form der Ausbildung in eine Regelausbildung überführt werden.

Hintergrund:
Die derzeitige Ausbildung von Krankenpflegehelfern erfolgt in Sachsen noch nach den Regelungen des alten Krankenpflegegesetzes von 1985. Durch die veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis und der steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften in der Pflege bzw. im Helferbereich musste unter anderem der Lerninhalt und die Ausbildungsdauer des Bildungsganges Krankenpflegehilfe überarbeitet werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Tilo Schumann
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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