Landtag beschließt Gesetz: Neue Pflegefachassistenzausbildung startet in Sachsen 2027
04.11.2026, 16:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gesundheitsministerin Köpping: »Praxisnaher, schneller Einstieg in die Pflege«
In Sachsen kann die neue Ausbildung in der Pflegefachassistenz 2027 starten. Das entsprechende Gesetz wurde heute vom Sächsischen Landtag verabschiedet. Mit dem Gesetz werden insbesondere die für die neue Ausbildung zuständigen Vollzugsbehörden bestimmt.
Staatsministerin Petra Köpping: »Schulen und Praxiseinrichtungen stehen in den Startlöchern. Sie sind vorbereitet und wollen die neue Ausbildung 2027 anbieten. Wir tragen unseren Teil dazu mit den erforderlichen Landesregelungen bei. Ich danke dem Landtag, aber auch allen anderen beteiligten Institutionen für ihre Kooperation und ihre Unterstützung. Damit wird für Interessierte nun der Einstieg in den professionellen Pflegeberuf leichter und der Beruf insgesamt, auch dank guter Vergütung, attraktiver. Nicht jeder kann oder möchte eine dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren. Wir erreichen mit der bundesweit einheitlich geregelten Pflegefachassistenz neue Zielgruppen und schaffen einen Anreiz, in der Pflege zu arbeiten. Angesichts steigender Zahlen bei den Pflegebedürftigen benötigen wir sie dringend. Mit dem modernen Berufsprofil ermöglichen wir einen praxisnahen, schnellen Einstieg in die Pflege, setzen ein starkes Signal für die Zukunft der Branche und sichern eine gute Versorgung unserer älter werdenden Bevölkerung.«
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz werden die Kompetenzen, über die die fertig ausgebildeten Pflegefachassistenzpersonen verfügen werden, bundeseinheitlich festgelegt. Die Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate. Allerdings gibt es weitreichende Verkürzungsmöglichkeiten; unter anderem kann auch eine nicht erfolgreich abgeschlossene Pflegefachkraftausbildung ausbildungsverkürzend berücksichtigt werden.
Für Auszubildende ist eine wichtige Neuerung zudem, dass ihnen verpflichtend eine Ausbildungsvergütung zu zahlen ist. Gleichzeitig ist eine Refinanzierung der Ausbildungskosten für Trägereinrichtungen und Pflegeschulen vorgesehen. Die Abwicklung der Refinanzierung wird - wie auch in der Pflegefachkraftausbildung - über den Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe erfolgen.
Die neue Ausbildung kann an einigen Standorten bereits ab 1. März 2027 begonnen werden.