Verdacht der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil einer Transperson

30.10.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Drei Beschuldigte in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden - Jugendschöffengericht -

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Deutsche (20, 27 und 29 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – erhoben. Den Beschuldigten liegt unter anderem gefährliche Körperverletzung zur Last.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 26. August 2026 zwischen 23:00 Uhr und 23:30 Uhr eine 45-jährige Frau – mit der sie zuvor gemeinsam alkoholische Getränke konsumiert hatten – am Amalie-Dietrich-Platz in Dresden geschubst, geschlagen und mehrfach ins Gesicht getreten zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 28. August 2026, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

Die Geschädigte erlitt erhebliche Verletzungen im Gesicht (unter anderem eine Nasenbeinund eine Jochbeinfraktur) und musste kurzzeitig stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Bei der Geschädigten handelt es sich um eine Transperson, die sich derzeit in der Transition vom männlichen zum weiblichen Geschlecht befindet. Im Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Tat ein transfeindliches Motiv zugrunde gelegen hat. Demgegenüber hat sich der Verdacht des Raubes im Zuge der Ermittlungen nicht bestätigt.

Der 27-jährige Beschuldigte konnte während der Ermittlungen identifiziert und am 17. September 2026 festgenommen werden. Die drei Beschuldigten befinden sich weiter in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigten sind bereits vorbestraft. Der 27-jährige Beschuldigte stand zur Tatzeit unter Führungsaufsicht. Der 29-jährige Beschuldigte stand zur Tatzeit einschlägig unter Bewährung.

Der 29-jährige Beschuldigte ist geständig. Die beiden anderen Beschuldigten bestreiten den Tatvorwurf.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

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