Barrieren und Bedarfe: Studie des Sozialministeriums zeigt Wege zur Teilhabe für Menschen mit spezifischen Behinderungen auf

15.10.2026, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sozialministerin Köpping: »Wichtiger Einblick in Lebenssituationen und Handlungsauftrag an uns«

Die »eine« Behinderung gibt es nicht – jede Art einer Behinderung ist individuell. So unterschiedlich die Beeinträchtigungen für die betroffenen Menschen durch diese Behinderungen sind, so gilt insbesondere für Menschen mit spezifischen Behinderungen, dass oft nur wenig über die Lebenssituation dieser Menschen in Sachsen bekannt ist.

Um zu ermitteln, welche besonderen Unterstützungsbedarfe Menschen mit spezifischen Behinderungen haben, hat das Sozialministerium die »Studie zur Ermittlung besonderer Unterstützungsbedarfe von Menschen mit spezifischen Behinderungen mit dem Ziel der Sicherung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe« in Auftrag gegeben. In der Studie wurden Bedarfe von Menschen mit Autismus-Spektrum, mit Prader-Willi- oder Angelman-Syndrom sowie Taubblindheit untersucht. Die Studie fußt auf einer Maßnahme des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und wurde vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) durchgeführt.

Ziel der Untersuchung war es, auf Grundlage vorhandener Angebote bestehende Barrieren und Bedarfe sichtbar zu machen und daraus konkrete Handlungsvorschläge abzuleiten, mit denen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe dieser Menschen verbessert werden kann. Betroffene und deren Angehörige haben an der Studie teilgenommen, um zu zeigen, was für sie wichtige Voraussetzungen sind, um ihr Leben mit Beeinträchtigungen am besten führen und gestalten können.

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die große Bedeutung der medizinischen Versorgung, insbesondere der Zugang zur Diagnostik und einer auf die Belange von Menschen mit spezifischen Behinderungen ausgerichtete, behinderungssensible Gesundheitsversorgung. Schulische Bildung, Erwerbstätigkeit und die jeweiligen Anforderungen an die Wohnsituationen sind die weiteren wichtigen Lebensbereiche, in denen die Menschen mit spezifischen Behinderungen dringende Bedarf formuliert haben.

Mit der Studie ist es gelungen, unter Beteiligung der Menschen mit spezifischen Behinderungen ein differenziertes Lagebild zu erhalten. Der Studie soll nicht nur Erkenntnisse liefern, sie ist auch Grundlage für die Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Teilhabe. In der aktuell anstehenden Überarbeitung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Ergebnisse der Studie prioritär mit einbezogen.

Sozialministerin Petra Köpping: »Ich möchte mich zunächst bei allen herzlich bedanken, die an der Studie teilgenommen, mitgewirkt und ihre Zeit investiert haben, um einen wichtigen Einblick in ihre Lebenssituationen zu geben und unseren Blick auf das zu lenken, wo hingeschaut werden muss. Die Studie hat aufgezeigt, wo Maßnahmen zur Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe mehr als notwendig sind. Und was noch wichtiger ist: Mit dieser Studie werden die Stimmen der Betroffenen und ihrer Angehörigen gehört. Nun geht der Auftrag zurück ans uns. Wir wollen und werden uns als Staatsregierung mit den Empfehlungen auseinandersetzen. Die Ergebnisse der Studie werden dabei in der aktuell begonnenen Erarbeitung des Aktionsplans 3.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine zentrale Rolle einnehmen. Gleichberechtigte Teilhabe zu verbessern ist ein kontinuierlicher Prozess. Ich bin aber überzeugt, dass wir auch weiterhin gemeinsam diesen Weg zu unserem gemeinsamen Ziel, eines gleichberechtigten Zusammenlebens und einer selbstbestimmten Teilhabe, gehen.«

Ideengeber und Unterstützer der Studie zu spezifischen Behinderungen war von Beginn an der Landesbeauftragte für Inklusion, Michael Welsch: »Mit der Studie ist es gelungen, Unterstützungsbedarfe für Menschen mit spezifischen Behinderungen zu erkennen und daraus Empfehlungen abzuleiten. Von besonderer Wichtigkeit war es mir, dass getreu dem Grundsatz »Nicht ohne uns über uns« die Menschen mit spezifischen Behinderungen selbst und deren Angehörige in den Prozess eingebunden waren. Nun kommt es darauf an, die Handlungsvorschläge zu bewerten und auf dieser Basis mit geeigneten Maßnahmen zur Stärkung von Unterstützungsmöglichkeiten zu reagieren.«

Die Studie und die umfangreiche Dokumentation stehen unter Gesundheit und Rehabilitation https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/gesundheit-und-rehabilitation-4482.html zum Download zur Verfügung.

Zur Studie: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/download/Studie_Ermittlung_besonderer_Unterstuetzungsbedarfe.pdf.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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