Lückenschluss: Landesdirektion erteilt Baurecht für B178n
09.10.2026, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Planfeststellungsbeschluss für die letzten fünf Kilometer liegen vor
Die Landesdirektion Sachsen hat mit dem aktuellen Planfeststellungsbeschluss Baurecht für das finale Teilstück der B178n zwischen Nostitz bei Löbau und der Autobahn 4 bei Weißenberg geschaffen. Antragsteller und zukünftiger Bauherr ist im Auftrag des Bundes die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES).
»Der rund 5,28 Kilometer lange Abschnitt schließt die bestehende Lücke zwischen der B 178n von der Bundesgrenze Deutschland, Polen, Tschechien bis Nostitz und der Bundesautobahn A 4 bei Weißenberg. Im Zuge des Vorhabens werden das angrenzende Straßen- und Wegenetz angepasst sowie neun Brückenbauwerke und drei Versickerungsbecken errichtet«, erläuterte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen.
Die Planunterlagen lagen im Sommer 2024 öffentlich aus. Es wurden Einwendungen erhoben. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden geprüft. Im August 2026 wurden die Planunterlagen mit der Tektur A geändert. Diese betraf unter anderem die Zuwegung zur Anbindung der Autobahnmeisterei sowie geringfügige Anpassungen an Wirtschaftswegen und der Entwässerung. Die von den Änderungen Betroffenen erhielten hierzu erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss liegen nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens vor. Der Planfeststellungsbeschluss wird in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird vorher ortsüblich bekannt gemacht. Nach Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses läuft eine einmonatige Klagefrist. Im Falle einer Klage müsste der Vorhabenträger (Bund, vertreten durch die DEGES) entscheiden, ob er von seinem Baurecht Gebrauch macht oder den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens abwartet.