Verdacht der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs

09.10.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 50-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 25. Mai 2026 gegen 10:00 Uhr mit einem Transporter über die für den motorisierten Individualverkehr gesperrte Augustusbrücke in Dresden mit etwa 70 km/h gefahren zu sein. Der Beschuldigte soll das Residenzschloss umfahren, in die Schlossstraße in Richtung Augustusbrücke durch das Georgentor gefahren und rechts in die Straße am Fürstenzug abgebogen sein. Unter Benutzung von Fußwegen soll der Beschuldigte dann in Richtung Neumarkt gefahren sein. Dabei musste ein entgegenkommender Bus abrupt abbremsen, um eine Kollision mit dem Transporter zu verhindern. In der Fußgängerzone auf dem Neumarkt soll der Beschuldigte dann mit über 50 km/h in Richtung des Martin-Luther-Denkmals gefahren und dabei auch auf eine Familie zugefahren sein, die zurückwich. Der Beschuldigte soll im Anschluss seine Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit bis zum Terrassenufer fortgesetzt und dort einen Passanten mit seinem Kind im Rollstuhl gefährdet haben.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Es gibt deutliche Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und bei Begehung der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein könnte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 18. Juni 2026 einen Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am 19. Juni 2026 festgenommen. Er ist weiterhin einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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