Angriff in der Notaufnahme der Universitätsklinik Dresden
02.10.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Pirna
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 43-jährigen Deutsch-Briten Anklage zum Amtsgericht Pirna – Strafrichter – erhoben. Dem Beschuldigten liegt Körperverletzung zur Last.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 29. Juli 2026 gegen 23:00 Uhr in der Notaufnahme der Universitätsklinik Dresden einen 63-jährigen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Universitätsklinik getreten und mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Beschuldigte soll verärgert gewesen sein, dass zuvor eine von ihm begehrte Aufnahme als Notfall abgelehnt worden war, da bei ihm kein medizinischer Notfall zu erkennen war.
Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Er bestreitet den Tatvorwurf.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat im vorliegenden Fall Anklage zum Amtsgericht Pirna erhoben, da dort bereits ein Verfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der gefährlichen Körperverletzung anhängig ist. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Pirna die Verbindung der beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung beantragt.
Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Zulassung der Anklage und die beantragte Verbindung entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Pirna bestimmt.