Tempo 60 für reimportierte Simson – Sachsen nimmt auch neue Kleinkrafträder in den Blick
29.09.2026, 13:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sächsische Bundesratsinitiative soll Gleichbehandlung mit neuen Kleinkrafträdern ermöglichen
Reimportierte Kleinkrafträder aus DDR-Produktion – etwa Simson-Fahrzeuge – können in Sachsen ab sofort wie Originale aus der DDR gefahren werden: mit Versicherungskennzeichen, Fahrerlaubnisklasse AM und bis zu 60 km/h. Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) hat dies mit einem entsprechenden Erlass geregelt. Sachsen hatte sich dafür Anfang August stark gemacht. Das Bundesverkehrsministerium hatte daraufhin den Weg mit einem Schreiben an alle Länder frei gemacht, die ostdeutschen Länder haben sich auf eine einheitliche Umsetzung bei ihrer Verkehrsministerkonferenz Mitte August verständigt.
Aus Sicht des SMIL wird man damit nur einem Teil der Fahrzeugeigentümer gerecht: Die Sonderregelung gilt allein für historische Fahrzeuge aus DDR-Produktion, die bis Februar 1992 in Verkehr kamen. Für neue Kleinkrafträder bleibt es bei der Tempobeschränkung, obwohl Bremsen, Fahrwerk und Beleuchtung heute weit über dem Stand von damals liegen. Deshalb hat das Sächsische Kabinett heute (29. September 2026) auf Vorschlag des SMIL beschlossen, im Bundesrat einen Entschließungsantrag einzubringen: Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge künftig auch mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h in den Verkehr gebracht werden können – mit regulärer EU-Typgenehmigung, ohne Sonderregelung und ohne Einzelnachweis
Staatsministerin Regina Kraushaar: »Die Gleichstellung der reimportierten Simson ist ein wichtiger erster Schritt – er reicht uns aber noch lange nicht. Denn Hand aufs Herz: Es ist für unsere Mopedfans doch nicht nachzuvollziehen, dass technisch vergleichbare Kleinkrafträder unterschiedlich schnell fahren dürfen, nur weil das eine ein historisches Fahrzeug ist, und das andere nicht. Gleiche Technik, gleiches Tempo – und für neue Fahrzeuge künftig ohne Sonderregelung und ohne Gutachten im Einzelfall, das spart unseren Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Geld. Dafür wird Sachsen am 16. Oktober eine Bundesratsinitiative einbringen. Mobilität und Verkehrssicherheit müssen dabei zusammen gedacht werden: Wir wollen eine gründliche Prüfung auf europäischer Ebene, keinen Blankoscheck für Tempo 60.«
Was für Reimporte in Sachsen mit dem Erlass jetzt gilt
Für die Änderung oder Neuausstellung der Fahrzeugpapiere ist ein Gutachten nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich – erstellt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem vom Kraftfahrt-Bundesamt benannten Technischen Dienst. Das Gutachten bestätigt, dass das Fahrzeug einem in der DDR genehmigten Typ entspricht, bis einschließlich 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen und verkehrssicher ist. Als Nachweis für das Baujahr dienen insbesondere die originale Fahrgestellnummer und das Typschild. Die zuständige Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und stellt die Papiere entsprechend aus. Das Verfahren gilt auch für Reimporte, für die bereits deutsche Papiere ohne die Sonderregelung ausgestellt wurden. Für Fahrzeughalter und Gutachter sollen dazu zeitnah weitere Informationen bereitgestellt werden.
Umbauten, ein Rahmentausch oder andere technische Veränderungen können die Anwendbarkeit beeinflussen und eine gutachterliche Abnahme erfordern. In diesen Fällen und wenn Halter über keine Papiere verfügen, die die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug belegen, sollte sich zunächst an die zuständige Zulassungsbehörde gewendet werden.
Bundesratsinitiative mit einem klaren Ziel: einheitliche europäische Regelung
Die 45 km/h sind keine Geschwindigkeitsbegrenzung, die Sachsen allein ändern könnte: Sie gehören zur europäischen Einteilung und Typgenehmigung der Fahrzeugklassen L1e-B, L2e und L6e. Mit dem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, auf europäischer Ebene eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Vorgaben für Fahrzeuge der Kategorie L anzustoßen. Gegebenenfalls erforderliche Anpassungen des europäischen und nationalen Fahrerlaubnisrechts sollen daran anschließen. Künftig soll die Regelung nicht auf Simson oder auf Reimporte beschränkt sein, sondern neue Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge unabhängig vom Hersteller erfassen. Der Antrag verlangt ausdrücklich, die Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Unfallhäufigkeit und Unfallschwere in einer europäischen Folgenabschätzung zu untersuchen.