Sächsische Biogasanlagen sichern: Von Breitenbuch fordert Nachbesserungen im EEG 2027
25.09.2026, 15:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sächsischer Landwirtschaftsminister fordert im Bundesrat zielgenaue Anpassungen beim Biomasse-Paket in der EEG-Novelle
Der Bundesrat hat am Freitag (25.09.) über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) beraten. Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch hat sich dabei für verbesserte Rahmenbedingungen für bestehende landwirtschaftliche Biogasanlagen eingesetzt mit dem Ziel, den Betreibern eine wirtschaftlich tragfähig Perspektive zu bieten.
»Biogasanlagen tragen wesentlich zu energiepolitischer Unabhängigkeit, zur Senkung des Verbrauches fossiler Energieträger und zur Vermeidung klimaschädlicher Emissionen bei«, so von Breitenbuch. »Zudem sichern sie regionale Versorgungsstrukturen und Wertschöpfung im Ländlichen Raum. Eine Stilllegung dieser Biogasanlagen aufgrund unzureichender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen würde unsere Landwirtschaft schwächen und den Ländlichen Raum empfindlich treffen.«
Die im EEG 2025 geschaffenen Regelungen seien ein wichtiger Schritt, für eine zukunftsfähige Entwicklung des Biogassektors aber noch nicht ausreichend. Deshalb müssen die mit dem »Biomasse-Paket« beschlossenen Maßnahmen weiterentwickelt werden. Dafür bedürfe es zielgenauer Anpassungen in der EEG-Novelle, die auch die Möglichkeiten eines an der Stromnachfrage orientierten Betriebes der Biogasanlagen sowie die Nutzung von Wirtschaftsdüngern zur Vergärung nachhaltig unterstützen.
Von Breitenbuch hat sich für folgende Forderungen eingesetzt:
- Anhebung der Ausschreibungsmengen für Biomasse, damit die Betreiber auch künftig wirtschaftlich an einer bedarfsgerechten Bedienung der Märkte mit Wärme, Strom und Systemdienstleistungen teilhaben können
- Besondere Honorierung für den Einsatz von ökologisch wertvollen Substraten wie Gülle und Mist
- Vorgaben und Anreize für alternative technische Systeme zur flexiblen Stromeinspeisung, um den Betrieb der Biogasanlagen gemäß den Bedürfnissen vor Ort zu ermöglichen.
- Erhöhung des Flexibilisierungszuschlages unter der Einbeziehung auch von Güllekleinanlagen. Damit werden Biogasbetreiber unterstützt, den Strom zu den Zeiten einzuspeisen, in denen besonderer Bedarf besteht.
Hintergrund
In Sachsen existieren 255 landwirtschaftliche Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von rund 140 MW. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um güllebetonte Biogasanlagen mit mindestens 70 Prozent Wirtschaftsdüngereinsatz (Gülle, Mist). Bis Ende 2027 wird in Sachsen für 105 landwirtschaftliche Biogasanlagen mit 41 MW installierter Gesamtleistung in 94 Landwirtschaftsbetrieben die 1. Förderperiode des EEG abgeschlossen. Deren Betreiber stehen zurzeit vor der Frage, ob ein Betrieb der Anlage auch darüber hinaus wirtschaftlich sinnvoll ist und wie sie an einer bedarfsgerechten Bedienung der Märkte mit Wärme, Strom und Systemdienstleistungen teilhaben können.
Die Bundesregierung hatte die Gesetzesnovelle im Juli vorgelegt. Im nächsten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens wird der Bundestag über das EEG 2027 beraten.