Verdacht des Betrugs zum Nachteil hörgeschädigter Menschen

25.09.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt Betrug in 76 Fällen zur Last.

Der Beschuldigte – der selbst hörgeschädigt ist – soll zwischen Januar 2024 und Anfang des Jahres 2026 über das Internet ein vermeintlich selbst entwickeltes Anlagemodell von und für hörgeschädigte Personen mit verschiedenen als solchen bezeichneten Paketen und Angeboten mit Renditeversprechen von bis zu 400% pro Monat vermarktet haben. Im Vertrauen auf dieses Anlagemodell zahlten eine Vielzahl hörgeschädigter Menschen Gelder auf die Konten des Beschuldigten ein. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Geschädigten beabsichtigte Investitionen in gewinnbringender Art und die Sicherheit der Geldanlage bewusst wahrheitswidrig vorgespiegelt zu haben. Tatsächlich soll der Beschuldigte die vereinnahmten Gelder in Höhe von über 800.000 Euro nicht wie versprochen angelegt und zum Teil für seinen Lebensunterhalt verwendet haben. Etwa 140.000 Euro der eingezahlten Gelder wurden direkt wieder an andere Anleger ausgezahlt.

Der Beschuldigte wurde in dieser Sache am 13. April 2026 aufgrund eines gegen ihn in diesem Verfahren zuvor erlassenen Haftbefehls festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Er ist nicht vorbestraft und bestreitet die Tatvorwürfe.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
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