Erfolg für Sachsen – Bundesrat setzt sich für effektivere Bekämpfung von Finanzkriminalität ein
25.09.2026, 14:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsen hat sich im Bundesrat erneut erfolgreich für eine bessere Bekämpfung von Finanzkriminalität eingesetzt. Anträge Sachsens, mit dem der organisierten Kriminalität künftig leichter illegal erworbene Vermögenswerte entzogen werden können, wurden heute von der Länderkammer mehrheitlich beschlossen. Damit ergeht an den Bundestag die klare Aufforderung, das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz um diesen zentralen Aspekt zu erweitern. »Mit dem bisherigen Gesetzentwurf der Bundesregierung kann die organisierte Kriminalität nach wie vor die Herkunft der Vermögenswerte verschleiern, obwohl objektive Indizien gegen einen rechtmäßigen Erwerb sprechen«, begründet Finanzminister Christian Piwarz den Vorstoß Sachsens.
Nach dem Votum der Länderkammer reichen künftig zwei Grundvoraussetzungen aus, um Kriminellen das Vermögen zu entziehen: Es müssen ein grobes Missverhältnis zwischen Vermögen und Einkommen und ein Bezug zu kriminellen Strukturen vorliegen.
Auch einem zweiten Antrag Sachsens folgte die Länderkammer. Danach ist die Bundesregierung aufgefordert, dass nicht nur der Zoll, sondern auch die Bundesländer mit ihren Landesfinanzbehörden eigenständige Verfahren zur Aufklärung, Sicherung und Einziehung verdächtiger Vermögensgegenstände führen dürfen. »Das sollte nicht nur allein dem Zoll möglich sein. Für die Länder sollten dieselben Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten gelten wie für den Zoll«, so Finanzminister Christian Piwarz zum Antrag des Freistaates, der eine Mehrheit im Bundesrat fand.
Um die Geldquellen der organisierten Kriminalität versiegen zu lassen, hatte Sachsen bereits im Januar dieses Jahres erfolgreich eine Bundesratsinitiative zur effektiveren Bekämpfung von Finanzkriminalität durchgebracht und dabei das Instrument der Beweislastumkehr gefordert. Beweislastumkehr bedeutet: Nicht der Staat muss nachweisen, dass das Vermögen kriminell erlangt wurde, sondern die Beschuldigten müssen nachweisen, dass sie das Vermögen rechtmäßig erworben haben. »Nur wenn wir die Geldquellen der Clan-Kriminalität trockenlegen, können wir ihr den Nährboden entziehen«, erklärt Finanzminister Christian Piwarz das Engagement des Freistaates.