Sachsen und Thüringen drängen auf Konsequenzen bei schweren Gewalttaten junger Täter

25.09.2026, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Justizministerinnen Prof. Constanze Geiert und Beate Meißner bringen gemeinsam Vorstoß zur Reform des Jugendstrafrechts in den Bundesrat ein.

Berlin (25. September 2026) – Sachsen und Thüringen setzen sich für eine konsequentere Reaktion des Rechtsstaats auf schwere Gewaltstraftaten junger Menschen ein.

Ziel ist es, bei Heranwachsenden mit konkreten Anhaltspunkten für schwere politisch oder ideologisch motivierte Gewaltstraftaten die Anwendung des Jugendstrafrechts zu überprüfen. Zugleich soll die von der Bundesregierung angekündigte wissenschaftliche Untersuchung zur Jugendkriminalität ausdrücklich auch Heranwachsende bis 21 Jahre und mögliche gesetzgeberische Änderungen in den Blick nehmen.

Justizministerin Prof. Constanze Geiert: "Der Maßnahmenplan der Bundesregierung zum Schutz vor islamistischem Terrorismus greift wichtige Punkte auf. Bei den angekündigten Änderungen des Jugendstrafrechts geht er aus meiner Sicht jedoch nicht weit genug. Wer als Heranwachsender Terrorstraftaten begeht, stellt sich bewusst gegen unsere freiheitliche Rechtsordnung. In diesen Fällen darf der Schutz der Allgemeinheit nicht hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen. Deshalb setzen wir uns im Bundesrat dafür ein, dass bei konkreten Anhaltspunkten für schwere politisch oder ideologisch motivierte Gewalttaten von Heranwachsenden das Jugendstrafrecht ausgeschlossen wird."

Justizministerin Beate Meißner: »Der Rechtsstaat darf nicht erst reagieren, wenn sich kriminelle Entwicklungen verfestigt haben. Er muss frühzeitig, konsequent und nachvollziehbar handeln. Das schulden wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen, aber auch der Gesellschaft insgesamt. Unser Ziel ist nicht eine möglichst harte Reaktion um ihrer selbst willen. Unser Ziel ist eine wirksame Reaktion. Der Staat muss dort eingreifen können, wo es notwendig ist – zum Schutz der Opfer, zum Schutz der Allgemeinheit und auch, um jungen Menschen vor einer weiteren kriminellen Entwicklung zu schützen.«

Der beschlossene 10-Punkte-Plan der Bundesregierung zum besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus sieht unter anderem Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes und eine stärkere Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen bei Bewährungsentscheidungen vor. Sachsen und Thüringen knüpfen daran an und setzen sich für weitergehende Reformen des Jugendstrafrechts ein.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat am 16. September einen Maßnahmenplan zum besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus beschlossen. Der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gemeinsam vorgelegte Plan enthält Maßnahmen für eine bessere Überwachung von islamistischen Gefährdern, eine konsequentere Bestrafung von terroristischen Taten, ein gezielteres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung und zur Verhinderung von Radikalisierung. Die Maßnahmen sind auch eine Antwort auf den islamistischen Terroranschlag in Berlin am 25. Juli 2026.

Der genaue Wortlaut der Bundesratsinitiative ist hier abrufbar: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0501-0600/537-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15010
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang