Verdacht des versuchten Totschlags
18.09.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Afghanen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 28. Mai 2026, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Der Beschuldigte befand sich am 27. Mai 2026 gegen 09.20 Uhr mit einer Vielzahl anderer Muslime an der Straßenbahnhaltestelle Lennéplatz in der Nähe der Cockerwiese in Dresden, wo eine Veranstaltung stattfand. Dort traf er zufällig einen ihm bekannten 29-jährigen Afghanen, der sich ebenfalls anlässlich der Veranstaltung dort mit mehreren Angehörigen befand.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den 29-jährigen Geschädigten mit einem von ihm mitgeführten Messer mit Tötungsvorsatz angegriffen und ihm Verletzungen am Hals und am Bauch zugefügt zu haben. Der Geschädigte überlebte den Angriff und musste in der Folge stationär behandelt werden. Seine Verletzungen hätten ohne zeitnahe medizinische Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tode geführt.
Der Beschuldigte wurde am 27. Mai 2026 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden am 28. Mai 2026 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.