Weitere Anklage gegen ehemalige Ultra-Gruppierung »Starke Jugend«

17.09.2026, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt zweite Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen weitere sieben Deutsche im Alter zwischen 21 und 30 Jahren Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden vor allem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, Mitglieder in dem »Projekt Starke Jugend« gewesen zu sein. Dieses wurde Anfang des Jahres 2020 als neue Nachwuchsgruppe in der Ultraszene eines erzgebirgischen Fußballklubs gegründet. Der Zweck der Gruppe sei spätestens seit Februar 2022 die Begehung von Straftaten gewesen.

Zur Erreichung des gemeinsamen Ziels suchten die Angeschuldigten zusammen mit weiteren Personen mehrfach die Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans, bedrohten diese und griffen sie an, um ihnen Fanartikel abzunehmen, um diese später als Trophäen präsentieren zu können. Im Zeitraum Mai bis Dezember 2022 sei es an verschiedenen Orten im Erzgebirge und in Zwickau sowie auch in Würzburg zu gewalttätigen Übergriffen auf gegnerische Fans gekommen. Dabei seien Gewalttaten, insbesondere Körperverletzungen und Raubdelikte, begangen worden. Die Gruppe habe während des Tatzeitraums die Bezeichnung als »Starke Jugend« aufgegeben. Ein rechtsextremistischer Hintergrund der Taten war nach Abschluss der Ermittlungen nicht festzustellen.

Das Landgericht Dresden – Staatsschutzkammer – wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Bereits in einem ersten Verfahren verurteilte das Landgericht Dresden – Staatsschutzkammer – am 21. Mai 2025 die dortigen fünf Angeklagten zu Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu drei Jahren. Nach weitestgehender Verwerfung von zwei Revisionen der Verurteilten sind nunmehr alle Verurteilungen aus diesem Verfahren rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof und das Landgericht Dresden hatten die »Starke Jugend« als eine auf besonders schwere Straftaten gerichtete kriminelle Vereinigung eingestuft.

Zum Hintergrund:
Zu diesem Verfahrenskomplex wurden bereits Medieninformationen am 31. Mai 2023 und am 19. Februar 2024 veröffentlicht.

Zum ersten Verfahren wird auf die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2026, Nr. 168/2026, verwiesen.


Kontakt

Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Dr. Patrick Pintaske
Telefon: +49 351 446 2838
Telefax: +49 351 446 2830
E-Mail: pressesprecher@gensta.justiz.sachsen.de
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