Gewaltkriminalität junger Menschen entschlossen bekämpfen
15.09.2026, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden (15. September 2026) – Das Sächsische Kabinett hat sich heute darauf geeinigt, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen, der sich mit der Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen in Deutschland befasst. Der Antrag betont gegenüber der Bundesregierung den besonderen Handlungsbedarf bei der Bekämpfung der Gewaltkriminalität von Kindern und Jugendlichen.
Justizministerin Prof. Constanze Geiert: "Die Gewaltkriminalität junger Menschen ist seit einigen Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Das beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erheblich. Wir müssen deshalb dringend etwas tun, um kriminelle Karrieren von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu stoppen und die Opfer besser zu schützen. Genau hier setzt unser Entschließungsantrag an: Wir fordern die Bundesregierung zu einer kritischen Prüfung der Anwendung des Jugendstrafrechts bei schweren und ideologisch motivierten Gewaltstraftaten auf und verlangen eine zügige und fundierte Ursachenforschung.«
Mit dem Entschließungsantrag verfolgt Sachsen drei wesentliche Anliegen:
• Gewaltstraftaten von jungen Menschen sollen – unter besonderer Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses der Allgemeinheit – angemessene, wirksame und nachvollziehbare staatliche Reaktionen nach sich ziehen.
• Die Anwendung des Jugendstrafrechts auch auf Heranwachsende, die schwere politisch oder ideologisch motivierte Gewaltstraftaten begehen, soll ausgeschlossen werden.
• Die Ursachen von Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen müssen vertieft erforscht werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die im Juli 2026 von der Bundesregierung veröffentlichte Ausschreibung einer wissenschaftlich fundierten Studie zu den Ursachen der gestiegenen Gewaltkriminalität ausdrücklich begrüßt. Der sächsische Antrag zielt nun darauf ab, diese Untersuchung zügig umzusetzen und um zentrale Aspekte zu erweitern. So sollen auch die Altersgruppe der Heranwachsenden sowie mögliche Reaktionsmöglichkeiten bei strafunmündigen Kindern, die schwerste Gewaltstraftaten begehen, in die Prüfung einbezogen werden.