Bürgermeinung zu Auerbacher Infrastrukturvorhaben gefragt
11.09.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landesdirektion Sachsen veröffentlicht Planungen zur Offenlegung der Göltzsch und zur Neugestaltung des Verkehrsraums im Internet
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben »Verkehrsraumgestaltung und Offenlegung der Göltzsch im Stadtgebiet von Auerbach« die Planungen veröffentlicht. Diese können ausschließlich auf der Internetseite der LDS unter www.lds.sachsen.de/Bekanntmachung eingesehen werden.
Bis einschließlich 22. Oktober 2026 können Einwendungen gegen den Plan erhoben oder Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
Trägerin des Vorhabens ist die Stadt Auerbach im Vogtland. Diese möchte die Göltzschtalstraße ausbauen sowie die Göltzsch offenlegen. Das Vorhaben erstreckt sich von der Plauenschen Straße bis zum Knotenpunkt mit der Bahnhofstraße und der Kreisstraße K 7831 (Freudenthal). Darin eingeschlossen sind der Ersatzneubau der Brücken an der Nicolaistraße und an der Bahnhofstraße. Hinzu kommt eine gänzlich neue Fußgängerbrücke über die Göltzsch. Auch die Bahnhofstraße soll angepasst werden. In der Folge ist eine Neuordnung der Kreuzungsbereiche mit der Nicolaistraße sowie der Alten Rodewischer Straße vorgesehen.
Wegen der Dimension des Projektes hat die Stadt Auerbach die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der LDS beantragt. Das Planfeststellungsverfahren ist das behördliche Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturvorhaben. Im Planfeststellungsverfahren wird die Zulässigkeit des Vorhabens geprüft. Dafür werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und anerkannter Naturschutzverbände eingeholt. Betroffene, wie z. B. Bürger oder Unternehmen, können zu den Planungen Einwendungen einreichen.