Schnelles Urteil wegen Ladendiebstahls

09.09.2026, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Amtsgericht Dresden am 9. September 2026 einen 29-jährigen Tunesier im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Beschuldigten lag zur Last, am 8. September 2026 gegen 14:19 Uhr ein Parfüm im Wert von 145,95 Euro aus einem Drogeriemarkt an der Prager Straße in Dresden entwendet zu haben. Er wurde auf frischer Tat gestellt und vorläufig festgenommen.

Der Beschuldigte war geständig und im Bundesgebiet bislang nicht vorbestraft.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
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