Baurecht für Löbauer Straße in Oppach

04.09.2026, 12:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Erneuerung Ortsdurchfahrt mit Fußweg und Fahrradstreifen genehmigt

Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau der Löbauer Straße (S 152) in der Gemeinde Oppach im Landkreis Görlitz mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Antragsteller und zukünftiger Bauherr ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Der Straßenabschnitt erstreckt sich in der Ortslage Oppach zwischen der B 96 im Süden und dem Ortsausgang Richtung Beiersdorf im Norden. Er ist rund einen Kilometer lang.

Die Straße wird erneuert und auf sieben Meter verbreitert. Die Gefahrenstelle an der »Rätzbäckerkurve« wird durch eine breitere Kurve entschärft. Ganz wichtig für die Anwohner: Die Straße erhält erstmals einen Gehweg. Zudem sind Schutzstreifen für Radfahrer vorgesehen. Alle Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut und es wird eine neue Regenwasserkanalisation angelegt.

Ziel des Vorhabens ist es, die verschlissene Straße zu erneuern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wegen der geringen Fahrbahnbreite und der engen Kurven haben sich bereits mehrere Unfälle ereignet. Die Fahrbahnbreite von sieben Metern wird zukünftig ein sicheres Begegnen ermöglichen. Zudem bieten Gehweg und Radfahrschutzstreifen Fußgängern und Radfahrern erheblich mehr Sicherheit und Komfort.

Um die Ausbauziele erreichen zu können, lässt sich die teilweise Fällung von Straßenbäumen nicht vermeiden. Als Ausgleich sind verschiedene Kompensationsmaßnahmen vorgesehen: Entlang der Löbauer Straße werden neue Bäume gepflanzt, am nordwestlichen Ortsrand von Oppach wird eine 900 Quadratmeter große Streuobstwiese angelegt und der »Alte Graben«, der entlang der Löbauer Straße fliest, wird renaturiert. Die Renaturierung des »Alten Graben« sowie der Bau eines Retentionsbeckens nördlich des Mittelweges minimieren zudem die Hochwassergefahr für die Anwohner.

Die genehmigten Planunterlagen werden in der Gemeindeverwaltung Oppach ausgelegt. Die Auslegung wird vorher ortsüblich bekannt gemacht. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen sowie auf dem UVP-Portal veröffentlicht.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Dr. Susann Meerheim
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