Auslieferung eines verurteilten Sexualstraftäters
24.08.2026, 11:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Generalstaatsanwaltschaft Dresden setzt Auslieferung in die Republik Moldau erfolgreich um
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in einem Auslieferungsverfahren einen 32-jährigen verurteilten Sexualstraftäter an die Republik Moldau zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren aus dem Urteil eines moldauischen Gerichts überstellt. Die Auslieferung des moldauischen Staatsangehörigen wurde vom Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 17. Juni 2026 für zulässig erklärt. Es bestehen keine Auslieferungshindernisse. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden veranlasste über das Sächsische Staatsministerium der Justiz die Entscheidung des Auswärtigen Amts zur Bewilligung der Auslieferung.
Der während der Hauptverhandlung anwesende Verfolgte verließ noch vor der Urteilsverkündung im Mai 2025 die Republik Moldau und tauchte in Deutschland – nach eigenen Angaben in Berlin – unter. Er wurde mittels internationaler Fahndung über Interpol seit November 2025 gesucht. Der Verurteilte wurde am 24. Februar 2026 von der Bundespolizeiinspektion Ebersbach auf einem Baumarkt-Parkplatz in Löbau (Landkreis Görlitz, Sachsen) festgenommen und befand sich seitdem in Auslieferungshaft. Am 12. August 2026 wurde er am Flughafen Frankfurt am Main mit Unterstützung der zuständigen Bundespolizei an die moldauischen Behörden übergeben.
Dem Urteil des Gerichts aus der Republik Moldau vom 27. Juni 2025 zufolge ist der Verfolgte nach moldauischem Recht wegen Menschenhandels mit Kindern und Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Er soll zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 zwei 14-Jährige mit Täuschungen und Drohungen zur Übersendung sexualbezogener Fotos gezwungen haben. Zudem soll er eine 14-Jährige zu sexuellen Handlungen gegen ihren Willen gebracht haben. Diese Taten wären auch nach deutschem Strafrecht als sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte strafbar.
Dieses Auslieferungsverfahren unterstreicht erneut die funktionierende rechtsstaatliche Zusammenarbeit zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit anderen Staaten. Durch die Auslieferung konnte die Vollstreckung der rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe in der Republik Moldau unter Achtung der Rechte der verfolgten Person sichergestellt werden. Zudem konnte verhindert werden, dass ein im Ausland rechtmäßig verurteilter Straftäter in Deutschland unbehelligt untertaucht.
Der Auslieferungsverkehr mit der Republik Moldau findet auf Grundlage des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und seinen Zusatzprotokollen statt. Im Verfahren wurde geprüft und zugesichert, dass der Verurteilte unter Haftbedingungen untergebracht werden wird, die den Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den europäischen Grundsätzen und Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen.
Zum Hintergrund:
Zu weiteren Informationen zu einem Auslieferungsverfahren im Allgemeinen siehe die Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 23. Juli 2026.