Jahresbericht der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen für das Jahr 2025: Borrelien, Listerien und Vogelgrippe
20.08.2026, 10:10 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)
Die Präsidentin der Landesuntersuchungsanstalt (LUA Sachsen) Dr. Susanne Bastian und Dr. Stephan Koch, Abteilungsleiter im Sozialministerium, haben heute in Chemnitz gemeinsam den neuen LUA-Jahresbericht 2025 vorgestellt.
Aus diesem Anlass erklärt Staatssekretärin Dagmar Neukirch: »Der Jahresbericht 2025 zeigt: Die LUA Sachsen steht für einen modernen, wissenschaftlich fundierten gesundheitlichen Verbraucherschutz, der mit den Herausforderungen unserer Zeit Schritt hält. Ob Zecken, Listerien oder Vogelgrippe – nur durch die enge Zusammenarbeit von Behörden, Wissenschaft und Bürgern können wir Risiken minimieren und die Gesundheit von Menschen und Tieren nachhaltig schützen.«
Der Bericht bietet einen detaillierten Einblick in die Arbeit der Behörde in den Bereichen Humanmedizin, Lebensmitteluntersuchung und Futtermittelüberwachung sowie Veterinärmedizin und zeigt auf, wie die LUA Sachsen mit modernsten Methoden und Fachwissen den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Sachsen sichert.
Die Zunahme von zeckenübertragenen Erkrankungen stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Im Jahr 2025 verzeichnete Sachsen einen Höchststand der Borreliose-Erkrankungen mit ca. 2.600 gemeldeten Fällen – ein Plus von 62 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders betroffen waren Erwachsene ab 45 Jahren. Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) bleibt ein Dauerbrenner: Mit annähernd 50 gemeldeten Fällen lag Sachsen bundesweit auf Platz drei. Die LUA Sachsen warnt vor den Risiken und betont die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen wie schützender Kleidung und regelmäßigen Kontrollen nach Aufenthalten in der Natur.
Ein weiteres Thema ist die Etablierung der Asiatischen Tigermücke in Dresden. Die Mücke, die in der Lage wäre, tropische Infektionserreger wie Dengue-, Chikungunya- und Zika-Viren zu übertragen, wurde erstmals 2024 in Sachsen nachgewiesen. 2025 bestätigte sich ihre Überwinterung und Vermehrung in der Dresdner Äußeren Neustadt. Die LUA Sachsen hat ein Monitoring-Programm gestartet und ruft die Bevölkerung zur Meldung verdächtiger Mücken auf.
Im Jahr 2025 untersuchte die LUA Sachsen ca. 20.500 Lebensmittelproben und beanstandete ca. 16 Prozent davon – vor allem wegen irreführender Kennzeichnung. Besonders auffällig waren die untersuchten Dubai-Schokoladen, wovon alle 18 Proben beanstandet wurden. Die Schokoladen waren vor allem wegen nicht deklarierter Allergene (z. B. Sesam, Haselnüsse), Farbstoffen (z. B. Tartrazin E 102) oder mikrobiologischen Mängeln im Fokus. In ca. 340 Lebensmittelproben (5,5 Prozent) wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Sechs Proben überschritten den Grenzwert von 100 KbE/g und wurden als gesundheitsschädlich eingestuft. Zwei Proben getrockneter Algen wurden wegen überhöhtem Jodgehalt (bis zu 3.282 mg/kg) als gesundheitsschädlich bewertet. Die LUA Sachsen warnt daher vor dem unkontrollierten Verzehr von Algen, insbesondere bei Personen mit Schilddrüsenproblemen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Authentizitätsprüfung von Lebensmitteln, etwa bei Manukahonig, Olivenöl oder Kaffee. Moderne Analysemethoden wie DNA-Sequenzierung und Massenspektrometrie helfen, Verfälschungen aufzudecken und Verbraucher vor Täuschung und gesundheitlichen Folgen zu schützen. Insgesamt weist die Lebensmittelsicherheit in Sachsen ein hohes Niveau auf.
Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Vogelgrippe) stellte 2025 eine der größten Herausforderungen dar. Mit etwa 4.200 untersuchten Proben und ca. 190 Nachweisen bei Hausgeflügel, gehaltenen Vögeln und Wildvögeln wurde eine neue Höchstzahl erreicht. Besonders betroffen waren Puten-, Hühner- und Gänsebestände in den Landkreisen Meißen, Leipzig und Bautzen. Eine besondere Aufgabe war die Überwachung von Schmuggelhunden aus Osteuropa. Viele dieser Tiere leiden unter Infektionskrankheiten wie Parvovirose, Salmonellen oder Parasiten. Die LUA Sachsen legt die Risiken des Welpenkaufs aus dem Ausland dar und betont die Notwendigkeit von Impfungen und Prophylaxe bei Reisen mit Hunden ins Ausland.
»Sichere Diagnostik und verlässliche Untersuchungen sind nur mit engagierten und fachlich versierten Mitarbeitenden, die täglich den Laborbetrieb am Laufen halten, möglich. Ich danke daher meinem gesamten LUA-Team für den unermüdlichen Einsatz zugunsten des Verbraucherschutzes in Sachsen.«, betont die Präsidentin Dr. Bastian.
LUA-Präsidentin Dr. Susanne Bastian lädt abschließend alle Interessierten zum nächsten Tag der offenen Tür am Samstag, den 7. November 2026 in die Labore am LUA-Standort in Dresden auf der Reichenbachstraße ein. »Es besteht dort wie jedes Jahr die Möglichkeit, einen spannenden Einblick in die Labore und Aufgaben der LUA zu erhalten und mit den Mitarbeitenden zu Themen wie Laborbetrieb sowie Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten in der LUA Sachsen ins Gespräch zu kommen.«
Weitere Informationen:
Den LUA-Jahresbericht 2025 finden Sie hier:
https://www.lua.sachsen.de/lua-jahresberichte-4103.html
Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) ist die dem Sozialministerium unmittelbar nachgeordnete wissenschaftliche Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie erfüllt Aufgaben in den Bereichen Infektionsschutz, Umweltmedizin, Krankenhaushygiene, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und Tiergesundheit. Dazu werden in der Landesuntersuchungsanstalt eine Vielzahl humanmedizinischer Proben sowie Proben unter anderem von Trinkwasser, Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Gegenständen des täglichen Gebrauchs mit Körperkontakt und Proben für die veterinärmedizinische Diagnostik untersucht sowie Befunde und Gutachten erstellt. Die Landesuntersuchungsanstalt ist ein Kernstück im öffentlichen Gesundheitsdienst des Freistaates Sachsens. Mit ihrer wissenschaftlichen Kompetenz in Fragen der Gesundheit für Mensch und Tier sowie Lebensmittelsicherheit unterstützt sie damit die für den Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften für Mensch und Tier und für den Vollzug lebensmittelrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden sowie die Gerichte.