Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen Niedrigwasser der Elbe

12.08.2026, 16:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Binnenschifffahrt weiterhin stark eingeschränkt – Gütertransporte auf der Straße werden vorübergehend erleichtert

Wegen des anhaltenden Niedrigwassers können viele Güter derzeit nicht wie gewohnt per Binnenschiff transportiert werden. Sachsen erleichtert deshalb vorübergehend den Transport auf der Straße: Lkw, die solche Fahrten ersetzen, dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch sonn- und feiertags fahren. Die Regelung gilt auch für die Samstage, an denen wegen der Ferienreisezeit ein Lkw-Fahrverbot besteht.

Sachsens Verkehrsministerin Regina Kraushaar erklärt dazu: »Wer Lieferketten verlässlich halten will, darf nicht warten, bis es zu Engpässen kommt. Die Niedrigwasserlage wird voraussichtlich weiter anhalten. Deshalb schaffen wir befristet die Möglichkeit, notwendige Transporte für Rohstoffe, Vorprodukte oder Auslieferungen auf die Straße zu verlagern. Sachsen steht dazu fortlaufend im Austausch mit der Logistikbranche und hält die Lage genau im Blick.«

Die Ausnahme gilt für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern, wenn sie Transporte ersetzen, die wegen des Niedrigwassers nicht über die Wasserstraße möglich sind. Auch unmittelbar damit verbundene Leerfahrten sind erlaubt. Nicht erfasst sind Großraum- und Schwertransporte. Wer in ein anderes Bundesland fährt, muss die dort geltenden Regeln beachten; erforderliche Genehmigungen müssen dort beantragt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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