Generalstaatsanwalt a.D. erstattet Anzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach § 86a StGB

11.08.2026, 13:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Gegen einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen wurde wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Am 08.08.2026 gegen 16:45 Uhr hielt sich der Beschuldigte im Bereich des Bernsteinsees (Speicher Burghammer) auf. Auffällig an seiner Erscheinung war hierbei eine über die Rückseite beider Beine reichende Tätowierung, die eine verfassungswidrige Parole zum Gegenstand hatte. Der Anzeigeerstatter, der zuletzt als Generalstaatsanwalt Sachsens tätig war und sich nun im Ruhestand befindet, erkannte dies und informierte umgehend die Polizei.

Die Ermittlungen dauern an.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Görlitz

Pressesprecherin Aileen Reimann
Telefon: +49 3581 4696 824
E-Mail: presse@stagr.justiz.sachsen.de

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