Tempo 60 für Kleinkrafträder: Ministerin Kraushaar will Bundesregierung für einheitliche europäische Regelung gewinnen
07.08.2026, 17:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kraushaar: »Baugleiche Kleinkrafträder müssen auch gleich schnell fahren dürfen!«
Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung setzt sich dafür ein, dass die Sächsische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zur Gleichbehandlung baugleicher Kleinkrafträder auf den Weg bringt. Ziel ist, dass diese Fahrzeuge einheitlich mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h in Betrieb genommen werden können. Erfasst werden sollen neben den in der DDR zugelassenen Kleinkrafträdern auch baugleiche Fahrzeuge, die einst ins Ausland verkauft und später nach Deutschland reimportiert wurden, sowie neuere Kleinkrafträder unabhängig vom Hersteller.
Verkehrsministerin Regina Kraushaar: »Wer ein Kleinkraftrad fährt, versteht nicht, warum die Drossel in dem einen Fahrzeug bei 45 km/h »zwitschert« und bei einem anderen, baugleichen, 60 km/h möglich sind. Hier muss eine Regel gelten, und das unabhängig davon, wo das Fahrzeug einmal zugelassen war oder welches Typenschild es trägt. Gleiche Technik, gleiches Tempo. Für eine Gleichbehandlung und eine Lösung, die wirklich Bestand hat, gilt es, das europäische Recht anzupassen. Ich setze mich dafür ein, dass wir als Staatsregierung eine Bundesratsinitiative aufsetzen, um gemeinsam mit unseren Länderkolleginnen und -kollegen die Bundesregierung für diesen Weg zu gewinnen."
Hintergrund
Nach einer Sonderregelung des Einigungsvertrags dürfen bestimmte in der DDR zugelassene Kleinkrafträder mit der Führerscheinklasse AM bis zu 60 km/h fahren. Baugleiche Fahrzeuge, die seinerzeit ins Ausland verkauft und später nach Deutschland reimportiert wurden, fallen bisher nicht unter die Sonderregelung und bleiben auf 45 km/h beschränkt. Das betrifft baugleiche Kleinkrafträder aller Hersteller – die Simson ist nur das bekannteste Beispiel. Regulär gilt für die Fahrzeugklasse der Kleinkrafträder Tempo 45.
Da die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugklasse europarechtlich vorgegeben ist, setzt Sachsen auf den europäischen Weg: Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, sich für eine Anpassung der unionsrechtlichen Vorgaben einzusetzen, damit in den Mitgliedstaaten eine einheitlich höhere Höchstgeschwindigkeit für Kleinkraftfahrzeuge gelten kann. Die dafür erforderliche Kabinettsvorlage soll die Staatsregierung möglichst zeitnah beschließen.