Schnelles Urteil wegen Diebstahls mit Waffen

06.08.2026, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Amtsgericht Dresden am 05. August 2026 einen 26-jährigen lettischen Staatsangehörigen im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Beschuldigten lag zur Last, am 04. August 2026 gegen 14:00 Uhr in der Drogerie Müller an der Prager Straße in 01069 Dresden ein Parfum im Wert von ca. 90,00 EUR entwendet und dabei ein Einhandmesser griffbereit mit sich geführt zu haben. Er konnte auf frischer Tat gestellt und vorläufig festgenommen werden.

Der Beschuldigte war geständig und im Bundesgebiet nicht vorbestraft.

Rebecca Gahse
Stv. Pressesprecherin


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang