Schnelles Urteil wegen Zechprellerei
06.08.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Amtsgericht Dresden hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 5. August 2026 zwei tschechische Staatsangehörige (34/m, 28/w) wegen Betrugs zu Geldstrafen in Höhe von 900 bzw. 600 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Beschuldigen lag zur Last, am 4. August 2026 ab 16:30 Uhr in einem Restaurant in der Dresdner Südvorstadt Speisen und Getränke im Gesamtwert von 71,60 Euro verzehrt und dabei von Anfang an beabsichtigt zu haben, die Rechnung nicht zu begleichen. Sie konnten auf frischer Tat gestellt und vorläufig festgenommen werden. Beide waren geständig.
Die 28-jährige war bislang weder in Deutschland noch in der Tschechischen Republik vorbestraft. Der 34-jährige war in Deutschland nicht, wohl aber in der Tschechischen Republik einschlägig vorbestraft.
Rebecca Gahse
Stv. Pressesprecherin