Anklage gegen 33-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge
03.08.2026, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatanwaltschaft Görlitz erhebt Anklage zum Landgericht Görlitz
Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens gegen einen 33-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Görlitz wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben.
Dem Angeschuldigten liegt zur Last, einen 39-Jährigen in der Nacht auf den 19. Juli 2025 auf einem Festgelände in Boxberg derart heftig und unvermittelt vor einer Bühne gestoßen zu haben, dass dieser rücklings gegen eine dortige Betoneinfassung stürzte. Der Geschädigte verstarb etwa zwei Wochen nach der Tat an den Folgen der erlittenen schweren Kopfverletzungen.
Körperverletzung mit Todesfolge ist mit Freiheitsstrafe von drei bis zu 15 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, bedroht.