Selbstbestimmt vorsorgen – Justizministerium startet neue Informationsreihe zum Betreuungsrecht
03.08.2026, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden (3. August 2026) – Wie kann ich selbst bestimmen, wer mich im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls vertritt? Was regeln Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der neuen Informationsveranstaltung »Selbstbestimmt vorsorgen für Alter, Krankheit und Unfälle«, zu der das Sächsische Staatsministerium der Justiz herzlich einlädt.
Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe wird die aktualisierte Broschüre »Betreuung und Vorsorge – Ein Leitfaden« vorgestellt. Sie informiert verständlich und praxisnah über die wichtigsten Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen der persönliche Austausch und die individuelle Information. Vertreterinnen und Vertreter der Betreuungsgerichte, der Betreuungsvereine, der Notarkammer Sachsen, der Rechtsanwaltschaft, der rechtlichen Betreuer, der Verfahrenspflegschaft sowie der Ärzteschaft stehen für allgemeine Fragen rund um das Betreuungsrecht zur Verfügung.
- Termin: Montag, 21. September 2026, Beginn: 17:30 Uhr
- Ort: Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Hospitalstraße 7, 01097 Dresden
Die Teilnahme ist kostenfrei und ist ab sofort bis zum 31. August 2026 möglich. Für die Anmeldung zur Veranstaltung nutzen Sie bitte folgenden Link:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smjus/beteiligung/themen/1067170
Eine Einladung für Medienvertreter zur Auftaktveranstaltung in Dresden erfolgt gesondert.
Die Broschüre »Betreuung und Vorsorge – Ein Leitfaden« steht bereits kostenlos zum Download bereit: publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/50736