Prüfungsstart für Sachsens künftige Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten
03.08.2026, 10:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landesdirektion Sachsen organisiert für 2.120 angehende Heilberufler die staatlichen Prüfungen
Ab dem 5. August beginnt bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) die intensive Sommerprüfungsphase für die bundesrechtlich geregelten akademischen Heilberufe. In verschiedenen Studiengängen – Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie – sowie den Ausbildungsgängen zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten stellen sich angehende Fachkräfte ihren Prüfungen. Es handelt sich dabei nicht nur um Abschlussprüfungen.
»Wer Menschen helfen will, muss sein Wissen unter Beweis stellen. Die staatlichen Prüfungen sorgen dafür, dass Fachkräfte bestens vorbereitet in ihren Beruf starten.«, so LDS-Präsident Béla Bélafi.
Die LDS organisiert in diesem Zeitraum die schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen von rund 2.120 Prüflingen. Damit trägt sie maßgeblich zur Sicherung der Ausbildungsqualität im Gesundheitswesen bei. Mit rund 1.550 Teilnehmern ist die Ärztliche Prüfung zahlenmäßig der größte Bereich. Es folgen die Zahnmedizin mit rund 300 sowie die Psychotherapie mit rund 150 und die Pharmazie mit ca. 120 Prüflingen.
Die fachliche Durchführung und Abnahme der mündlichen und praktischen Prüfungen erfolgt durch die jeweiligen dafür von der LDS bestellten Prüfungskommissionen. Die schriftlichen Prüfungen werden bundeseinheitlich durch das Institut für Medizinischen und Pharmazeutische Prüfungsfragen erstellt und ausgewertet.
Ein Blick auf die vergangenen fünf Jahre zeigt die Dimension dieser Aufgabe: Insgesamt waren es in diesem Zeitraum rund 14.000 Prüfungsteilnehmer. Die Prüfungen können zweimal wiederholt werden.
Als zuständige Prüfungsbehörde übernimmt die LDS das gesamte Verwaltungsverfahren der Prüfungen, insbesondere die Organisation und rechtssichere Durchführung. Die LDS stellt im Einzelfall die Prüfungsausschussvorsitzenden, prüft die Prüfungsanträge der Studenten, bestellt die Prüfer in die Prüfungskommissionen, bestätigt Prüfungstermine, entscheidet über Prüfungsrücktritte und Nachteilsausgleiche, stellt die Prüfungsergebnisse fest, teilt diese schriftlich bei erfolgreicher Teilnahme als Zeugnis mit oder informiert bei Nichtbestehen über die Prüfungsnoten und bearbeitet Widersprüche.
Die verschiedenen bundesrechtlich geregelten akademischen Heilberufe:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Psychotherapeuten