Haftbefehle im Verfahren wegen des Hauseinsturzes in Görlitz erlassen; Ermittlungen dauern an

28.07.2026, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Polizeidirektion Görlitz

Verantwortlich: Eva-Maria Clasen (Staatsanwaltschaft Görlitz) und Anja Leuschner (Polizeidirektion Görlitz)

Haftbefehle im Verfahren wegen des Hauseinsturzes in Görlitz erlassen; Ermittlungen dauern an

Bezug: Gemeinsame Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Polizeidirektion Görlitz vom 7. und 8. Juni 2026 sowie vom 23. Juni 2026.

Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen des Hauseinsturzes in Görlitz Haftbefehle gegen die beiden Tatverdächtigen beantragt, welche durch den zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz erlassen und inzwischen auch eröffnet wurden. Da sich die Beschuldigten jeweils bereits in anderer Sache in Haft befinden, ist hinsichtlich der »neuen Haftbefehle« sogenannte Überhaft notiert. Das bedeutet, dass für den Fall, die aktuell in anderer Sache zum Freiheitsentzug führenden Gründe gerieten in Wegfall, im direkten Anschluss die jetzt wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in drei tateinheitlichen Fällen erlassenen Untersuchungshaftbefehle vollstreckt würden.

Die Beantragung der Haftbefehle wurde jetzt möglich, nachdem sich durch die geführten Ermittlungen der Tatverdacht nunmehr zu dem für die Erwirkung von Untersuchungshaftbefehlen erforderlichen dringenden Tatverdacht verdichten ließ. Dringender Tatverdacht bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass ein Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer an einer Straftat verurteilt werden wird. So ist nach den aktuell vorliegenden vorläufigen Sachverständigengutachten eine Gasexplosion als Einsturzursache bestätigt.

Im Übrigen dauern die Ermittlungen zu den Ursachen der Explosion an. Die durch das LKA Sachsen vorgenommene 3D-Rekonstruktion der Gasanlage ist zwischenzeitlich erfolgt und befindet sich im Stadium der Endbearbeitung. Nunmehr unterstützt auch das Bundeskriminalamt mittels eines dort verfügbaren Rasterelektronenmikroskops die laufenden Materialuntersuchungen, insbesondere die der Kupferrohre. Zudem wurden durch die Staatsanwaltschaft Görlitz zur Frage der Schuldfähigkeit der Beschuldigten forensisch-psychiatrische Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.

Der Zeitpunkt des Abschlusses der Ermittlungen ist gegenwärtig nicht absehbar.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Görlitz

Pressesprecherin Aileen Reimann
Telefon: +49 3581 4696 824
E-Mail: presse@stagr.justiz.sachsen.de

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