Schnelles Urteil wegen Ladendiebstahls

15.07.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Amtsgericht Dresden am 14. Juli 2026 einen 52-jährigen Belarussen im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Beschuldigten lag zur Last, am 13. Juli 2026 gegen 17:50 Uhr in einem Drogeriemarkt und in einer Parfümerie auf der Prager Straße in Dresden diverse Parfüms im Gesamtwert von 930 Euro entwendet zu haben. Er konnte auf frischer Tat durch einen Ladendetektiv gestellt und im Anschluss auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Dresden von der Polizei vorläufig festgenommen werden.

Der Beschuldigte war geständig und ist im Bundesgebiet bisher nicht vorbestraft.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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