Mutterschutz am Arbeitsplatz stärkt Arbeitgeber und Beschäftigte

10.07.2026, 11:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen erhielt im letzten Jahr 12.091 Schwangerschaftsmeldungen und führte 1.134 Betriebskontrollen durch

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat im Jahr 2025 insgesamt 12.091 Schwangerschaftsmeldungen erhalten. Das sind 531 weniger als im Vorjahr. Als zuständige Arbeitsschutzbehörde berät die LDS schwangere und stillende Frauen sowie Arbeitgeber zum Mutterschutz am Arbeitsplatz. Im vergangenen Jahr wurden 305 Beratungsanfragen beantwortet und 1.134 Betriebskontrollen zum Mutterschutz durchgeführt. Dabei sind in 174 Fällen Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz festgestellt worden. Diese betrafen zum Beispiel Verstöße gegen das Verbot der Mehrarbeit und der Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen oder fehlende Liegemöglichkeiten.

Sobald ein Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Beschäftigten erfährt, muss er dies entsprechend dem Mutterschutzgesetz der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. In Sachsen ist das die LDS. Die Meldung ist einfach über das Online-Formular möglich. Die Meldepflicht besteht erst, wenn die Beschäftigte dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft oder Stillzeit mitteilt.

»Wir unterstützen Unternehmen dabei, sichere Arbeitsplätze für werdende Mütter zu schaffen«, sagt LDS-Präsident Béla Bélafi. »Davon profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen.«

Mutterschutz beginnt nicht erst, wenn eine Beschäftigte ihre Schwangerschaft mitteilt. Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze bereits im Vorfeld so beurteilen und gestalten, dass schwangere und stillende Frauen dort sicher arbeiten können. Eine frühzeitige Gefährdungsbeurteilung schützt Mutter und Kind und ermöglicht es besser, die Beschäftigung fortzusetzen. Davon profitieren auch die Unternehmen: Sie gewinnen Planungssicherheit, können Vertretungen rechtzeitig organisieren und halten qualifizierte Fachkräfte möglichst lange im Betrieb.

Die Landesdirektion Sachsen unterstützt Betriebe bei der Erstellung präventiver Gefährdungsbeurteilungen mit Checklisten sowie Beratung und kontrolliert die Umsetzung auch durch Betriebsbegehungen. Bei Fragen oder Unsicherheiten können sich sowohl schwangere und stillende Frauen als auch Arbeitgeber an die Arbeitsschutzbehörde wenden:

Kontakt: arbeitsschutz@lds.sachsen.de
Informationen:
https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/mutterschutz-4086.html
Informationen für Arbeitgeber: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-121860
Informationen für Schwangere und Stillende: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-73756

Bilanz: Mutterschutz in Zahlen
Im Jahr 2025 erhielt die Landesdirektion Sachsen 12.091 Schwangerschaftsmeldungen – 2024 waren es 12.622 und 2023 noch 13.358.

Die LDS hat im vergangenen Jahr 305 Beratungen von schwangeren und stillenden Frauen sowie Arbeitgebern dokumentiert – 2024 waren es 405 und 376 im Jahr 2023.

1.134 Kontrollen zur Beschäftigung werdender und stillender Mütter hat die Arbeitsschutzbehörde 2025 durchgeführt – 2024 waren es 1.053 und 522 im Jahr 2023.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Dr. Susann Meerheim
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
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